Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Frage: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

RoLu1508

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Moment das alleinige Sorgerecht für meinen 4jährigen Sohn. Der Vater möchte nun das gemeinsame Sorgerecht und sehr wahrscheinlich auch bekommen. Ich lebe mit meinem Sohn seit Geburt alleine weit entfernt in einer anderen Stadt. Ich weiss jedoch dass der Vater das Kind zu sich holen will. Er trifft bereits die strategischen Vorbereitungen hierfür, weiss aber dass er jetzt damit nicht durchkommt. Kann ich bereits im anstehenden Verfahren einen Antrag zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht einreichen, obwohl der Vater das Kind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zu sich holen will? Im Ergebnis hätten wir als Eltern das gemeinsame Sorgerecht, aber ich als Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielen Dank! Schöne Grüsse, RoLu1508


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei Ihnen. Es ist völlig unerheblich, ob er das gemeinsame Sorgerecht ausübt oder nicht, es wird sich nichts daran ändern, dass das Kind bei Ihnen lebt. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte er nur dann bekommen, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht erziehungsfähig sind oder das Kind den Lebensmittelpunkt ändert. Liebe Grüße NB


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