Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend und corona

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend und corona

Mitglied inaktiv

Ich frage mich die ganze Zeit. Was passiert wenn ich krank werde....Habe mir schon online supermarket und online Apotheke ausgesucht. Babynahrung kaufe ich notfalls bei Amazon. Was passiert wenn ich so krank werde dass ich meine Kinder nicht versorgen kann. Welche Pflichten hat der Papa der Kinder?


Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Hier muss es welche geben, die trotz Corona kommen können, zB, weil sie geimpft sind. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Kinder zu dem Vater oder schlimmstenfalls zu einer Pflegefamilie gehen. Bei uns hat auch schon 14 Tage die Freundin meiner Tochter gewohnt - die Mutter ist ae und hatte Corona... Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Bei einer Bekannten die Corona hatte sprang eine Bereitschaftspflegefamilie ein. Skype jeden Tag und haben sich sehr sehr liebevoll um die zwei Kinder gekümmert. Das Jugendamt hat da ganz toll unterstützt. Wieso fragst Du nach den Pflichten des Vaters? Du magst doch nicht einmal dass er das Kind alleine sieht. Hat er auch das Sorgerecht wäre er definitiv der erste Ansprechpartner bevor eine Pflegefamilie einspringen müsste.


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