Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend trotz Haushaltsgemeinschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend trotz Haushaltsgemeinschaft?

NewMom89

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Guten Tag Frau Bader, ich habe mich neu hier angemeldet und hoffe das ich hier die Frage nicht doppelt Stelle, falls doch entschuldige ich mich vorab :) Ich bin in der 31. SSW. Und wollte schon einmal die Unterlagen für das Elterngeld vorbereiten. Da ich vom Kindsvater getrennt bin und ich das Sorgerecht nicht teilen werde (Hat seine Gründe) würden mir doch die 14. Monate Elterngeld zustehen. Jetzt habe ich aber gelesen das ich diese nicht bekomme weil ich noch bei meinen Eltern lebe. Habe ich das jetzt richtig verstanden das ich nun "nur" die 12 Monate bekomme? Ich habe mich vor ca. Einem Jahr schon Wohnungsuchend gemeldet nur leider ist es hier nicht so einfach mit einer Wohnung die auch noch bezahlbar wäre. Und ich muss ja trotz allem auch hier einen Mietanteil tragen und auch für mein Kind dann alleine aufkommen...ich hoffe ich habe meine Frage einigermaßen verständlich gestellt und hoffe das mir geholfen wird, da es mein erstes Kind ist habe ich Angst was falsch zu machen. Vielen Dank für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie mit anderen Volljährigen zusammenleben geht das leider nicht. Liebe Grüße NB


Dojii

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Für die 14 Monate Elterngeld musst du steuerrechtlich alleinerziehend sein. Das bedeutet du musst die Voraussetzungen erfüllen, um Steuerklasse II zu erhalten. Und um die die bekommen, darfst du mit keiner anderen volljährigen Person in einem Haushalt leben. Da du noch bei deinen Eltern wohnst (und ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet), erfüllst du diese Voraussetzungen nicht und hast nur Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.


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