Mitglied inaktiv
Bin leider schon sehr lange arbeitslos und bekomme noch bis 7.2.04 Arbeitslosenhilfe. Dann muß sie neu beantragt werden. Ich bin jetzt in der 17. Woche schwanger und hab das Arbeitsamt noch nicht darüber benachrichtigt. Soll ich damit noch warten, bis die Neubeantragung durch ist oder kann ich es jetzt sagen? Kann mir das Arbeitsamt die neue Gewährung von Arbeitslosenhilfe streichen, wenn ich jetzt schwanger bin? Mein Mutterschutz würde dann am 22.4.04 beginnen. Oder reicht es, das Arbeitsamt von der SS in Kenntnis zu setzen, kurz bevor ich in den Mutterschutz gehe? Bitte antwortet mir schnell! Vielen Dank... TS
Hallo, die Streichung beginnt erst nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt, wenn Sie dann nichtmehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie aber Angaben nicht machen (Schwangerschaft) kann auch alles gestrichen werden, wenn es rauskommt. Gruß, NB
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