Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg1 nach Elternzeit und vorher Minijob

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alg1 nach Elternzeit und vorher Minijob

katja2209

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Hallo Frau Bader, vor der Elternzeit hatte ich einen Minijob der im Mutterschutz auslief. Nun möchte ich zwei Jahre Elternzeit nehmen. Erwerbe ich in den zwei Jahren einen Neuanspruch auf Alg1 auch wenn ich vorher nur einen Minijob hatte? Nach meinen Recherchen ist das nur der Fall wenn man vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Vielen Dank im voraus und schöne Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ohne AG keine EZ. Und bei einem Minijob kein Arbeitslosengeld I Liebe grüße NB


Sternenschnuppe

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So ist es. Ohne Einzahlungen auch keine Auszahlungen. Finanziell ist der Vater des Kindes für Dich und das Kind zuständig. Elternzeit kannst Du nicht nehmen ohne Arbeitgeber. Bist dann Hausfrau. Wie bist Du krankenversichert ?


katja2209

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Also das ich keine Elternzeit habe kann nicht stimmen. Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate zugrunde gelegt, der Mutterschutz wird dabei ausgeklammert. Der Minijob ging bis in den Mutterschutz. Krankenversichert bin ich unabhängig davon, dass war aber nicht die Frage. LG.


Sternenschnuppe

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Elternzeit bedeutet dass Dir Dein Job freigehalten wird, man unabhängig vom Elterngeld beitragsfrei versichert ist. Wo möchtest Du Elternzeit anmelden ohne Arbeitgeber?


katja2209

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Elternzeit kann man in Deutschland bis zu drei Jahre nehmen, wenn man es sich leisten kann auch ohne Bezüge. Da ich aber in dem Jahr davor gearbeitet habe steht mir auch Elterngeld zu, unabhängig davon ob der Vertrag noch besteht. Das Kind ist ja trotzdem da und möchte betreut werden. Mir ging es hier aber eher um die Frage mit dem Alg, ich würde auch gern die Antwort von Frau Bader dazu haben, auch wenn ich auch denke das ich durch die fehlende Arbeitslosenversicherung keine Anwartschaft erreiche.


ALF0709

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dass du kein Anspruch auf ALG I hast, wenn du vor der Elternzeit nur einen Minijob hattest. Wir hatten das gerade erst im Oktober letzten Jahres. Bei meinem Mann ging es auch darum, ob ihm die Jahre anerkannt werden. Da er nur einen Minijob vor der Elternzeit hatte, stand ihm kein ALG I zu. Eben weil du musst Beiträge gezahlt haben, damit du ALG I bekommst. Du zahlst im Minijob aber keine Beiträge und damit kein ALG I. Ist doch aber eigentlich logisch oder? Wenn man nichts einzahlt, bekommt man auch nichts. P.S. Du hättest übrigens während des Minijobs die Möglichkeit gehabt freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Dann hättest du jetzt auch Anspruch auf ALG I. Aber das Geld wolltest du sicher nicht investieren. Und damit Pech gehabt.


katja2209

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Hallo ALF... Mich erschrickt der Ton etwas!? Trotzdem danke für die Antwort. Leider hatte ich keine Ahnung das man das selbst einzahlen kann beim Minijob. Unterstellungen ich hätte mir das Geld sparen können finde ich hier etwas unangebracht. Schönes Wochenende noch.


Sternenschnuppe

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Guck mal, das meine ich : https://de.m.wikipedia.org/wiki/Elternzeit Ohne Arbeitgeber folglich keine Elternzeit. Das hat mich dem Elterngeld aber gar nix zu tun, dies steht jeden zu :-) Frau Bader wird sicherlich noch antworten. Jedoch ist es falsch wenn Du irgendwo angibst in Elternzeit zu sein, darauf wollte ich hinaus. Damit gibst Du an einen AG zu haben. Derzeit Hausfrau und Mutter zu sein ist ja überhaupt nicht negativ.


katja2209

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Ja da haben wir uns falsch verstanden Sternschnuppe. Auf das Elterngeld wollte ich hinaus. ;-) ich finde auch nicht das es negativ klingt. Ist aber auch alles anstrengend, ich beles mich schon ewig. Vielen Dank erstmal.


Mitglied inaktiv

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Es ist faktisch wirklich so, ohne AG keine Elternzeit. Man meldet die EZ IMMER beim AG an. Wenn man keinen hat, kann man die auch nirgends melden. Elterngeld ist etwas völlig anderes als EZ. Diese beantragt man beim entsprechenden Amt. EG und EZ können parallele zusammen laufen, müssen es aber nicht unbedingt zwangsläufig. Du bist jetzt halt Hausfrau mit EG-Bezug. Damit bist du krankenversichert falls das bei dir nicht über deinen Mann läuft. Und bekommst etwa den Mindestsatz von 300 €. Das jetzt 1 Jahr bei voller Auszahlung, bei halber halt dann 2 Jahre. In EZ bist du damit aber immer noch nicht. Sorry, ist halt leider so.


katja2209

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Danke für die Antwort. Mit dem Mindestssatz von 300 wurde mir anders erklärt. Da Einkommen aus dem Minijob zugrunde liegt wird das Elterngeld danach berechnet. Da es aufgrund des geringen Verdienstes aufgestockt wird bin ich dann bei einem Jahr fast bei dem Betrag den ich verdient habe. LG.


Sternenschnuppe

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Das ist richtig. Pro 20€ die für 1000€ fehlen gibt es 1% mehr. Bei 450€ Einkommen fehlen also 550€ Macht 27,5% auf die 65 ( oder 67% ) drauf. Ergebnis bei 65% also 92,5% von 450€ ergeben 416,25€ Elterneld.


Sternenschnuppe

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Wie lange hast Du denn "nur" den Nebenjob gehabt und wann eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ?


katja2209

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Wow, danke für die genaue Rechnung, genauso habe ich das auch auf dem Schirm. :-) also ich nenne dir mal ein paar Daten. Ich habe vom 11.8.2014 bis 21.8.2015 den Minijob gehabt, vorher Alg1. Am 19.08.2015 ging der Mutterschutz los. ;-) Ich möchte zwei Jahre mit dem Kind zu Hause bleiben. Falls ich dann nicht gleich was neues habe wollte ich mich eben nach dem Alg1 erkundigen. Alg2 oder sowas kommt nicht in Frage da ich auch eine Hinterbliebenenrente beziehe. So, nun wisst ihr alles über mich. ;-)


katja2209

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Ich habe heute direkt mit dem Amt gesprochen. Es ist so das mir in dem Falle kein Alg1 zusteht. Ich hätte nicht selbst in die Arbeitslosenversicherung einzahlen können während des Minijob, wie mir das jemand hier sagte.


katja2209

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Ich habe heute direkt mit dem Amt gesprochen. Es ist so das mir in dem Falle kein Alg1 zusteht. Ich hätte nicht selbst in die Arbeitslosenversicherung einzahlen können während des Minijob, wie mir das jemand hier sagte.


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