Maccharina
Liebe Frau Bader, mein Geburtstermin ist für Mitte September ausgerechnet. Zum 1.7. werde ich ALG I bekommen. Wie hoch ist dann mein Mutterschutzgeld und kann ich ohne Probleme ein Jahr lang Elternzeit machen? Oder bekomme ich nur Leistungen, wenn ich nach dem Mutterschutz dem Arbeitsmarkt direkt wieder voll zur Verfügung stehe? Falls dies nicht so ist, bekomme ich dann in der Elternzeit ein Jahr lang Leistungen in Höhe des ALGI? Ist nach einem Jahr Elternzeit mein Anspruch auf das ALG1 abgegolten? Aktuell überlege ich, mir nebenberuflich eine kleine Selbständigkeit aufzubauen in der Hoffnung, dass ich diese nach der Elternzeit ausbauen kann. Wie ist es, wenn ich während der Mutterschutz- und Elternzeit schon kleinere Beträge in Form von passivem Einkommen erhalte? Werden meine Leistungen dann gekürzt, oder kann ich einen kleinen Betrag (welche Höhe?) zusätzlich behalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Herzliche Grüße Kristina W.
Hallo, Sie bekommen bis zum Beginn des Mutterschutzes Arbeitslosengeld 1. Dann erhalten Sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld. Danach stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn Sie das Kind betreuen. Das Arbeitslosengeld 1 können Sie dann weiter nehmen, wenn sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Rotkehlchen
Wenn du bis zum 1.7. eine Arbeit hast, hast du natürlich nach der Geburt deines Kindes auch Anspruch auf einkommensabhängiges Elterngeld. Nur die Zeit ab dem 1.7. wird mit Null Euro in die Berechnung mit einfließen. Das dürfte sich aber in deinem Fall gar nicht auf die Höhe des Elterngeldes auswirken, da du bei ET Mitte September ja am 1.7. schon fast im Mutterschutz sein müsstest und Monate mit Mutterschaftsgeld für die Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Sobald du dann irgendwann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst - also dein Kind anderweitig betreut ist/betreut werden kann - kannst du, wie Frau Bader schon geschrieben hat, auch wieder Arbeitslosengeld beantragen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?