Maccharina
Liebe Frau Bader, mein Geburtstermin ist für Mitte September ausgerechnet. Zum 1.7. werde ich ALG I bekommen. Wie hoch ist dann mein Mutterschutzgeld und kann ich ohne Probleme ein Jahr lang Elternzeit machen? Oder bekomme ich nur Leistungen, wenn ich nach dem Mutterschutz dem Arbeitsmarkt direkt wieder voll zur Verfügung stehe? Falls dies nicht so ist, bekomme ich dann in der Elternzeit ein Jahr lang Leistungen in Höhe des ALGI? Ist nach einem Jahr Elternzeit mein Anspruch auf das ALG1 abgegolten? Aktuell überlege ich, mir nebenberuflich eine kleine Selbständigkeit aufzubauen in der Hoffnung, dass ich diese nach der Elternzeit ausbauen kann. Wie ist es, wenn ich während der Mutterschutz- und Elternzeit schon kleinere Beträge in Form von passivem Einkommen erhalte? Werden meine Leistungen dann gekürzt, oder kann ich einen kleinen Betrag (welche Höhe?) zusätzlich behalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Herzliche Grüße Kristina W.
Hallo, Sie bekommen bis zum Beginn des Mutterschutzes Arbeitslosengeld 1. Dann erhalten Sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld. Danach stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn Sie das Kind betreuen. Das Arbeitslosengeld 1 können Sie dann weiter nehmen, wenn sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Rotkehlchen
Wenn du bis zum 1.7. eine Arbeit hast, hast du natürlich nach der Geburt deines Kindes auch Anspruch auf einkommensabhängiges Elterngeld. Nur die Zeit ab dem 1.7. wird mit Null Euro in die Berechnung mit einfließen. Das dürfte sich aber in deinem Fall gar nicht auf die Höhe des Elterngeldes auswirken, da du bei ET Mitte September ja am 1.7. schon fast im Mutterschutz sein müsstest und Monate mit Mutterschaftsgeld für die Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Sobald du dann irgendwann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst - also dein Kind anderweitig betreut ist/betreut werden kann - kannst du, wie Frau Bader schon geschrieben hat, auch wieder Arbeitslosengeld beantragen.
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