Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG-Anspruch nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG-Anspruch nach Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Vor dem Erziehungsurlaub war ich arbeitslos und hatte keinen Restanspruch auf ALG mehr für "danach". Ich war im Glauben, daß ich nach Ende des Erziehungsurlaubs keinen Anspruch auf ALG 1 habe und ALG 2 nur, wenn der Partner nicht genug verdient. Heute laß ich einen Artikel, in dem stand, daß man nach dem Erziehungsurlaub von 1 Jahr 6 Monate Anrecht auf ALG1 hat und nach 2 Jahren Erziehungsurlaub Anspruch auf 1 Jahr... Wer weiß, wo ich darüber mehr erfahren kann? Beim Arbeitsamt nachfragen scheint nicht sinnvoll zu sein, da es offenbar ein (wie es in dem Artikel heißt) in "Vergessenheit" geratene Regelung des SGB3 handelt, welches vom Amt gern mal unterschlagen wird. Ich bin zwar auf der Suche nach Arbeit aber mit knapp 40, 2 Kleinkindern, keine Omi die aushelfen kann bei Krankheit usw. bin ich nicht grad der Top-Favorit auf dem Arbeitsmarkt. Ich habe 2 Kinder bekommen (25.12.02 und 16.02.04) und der Erziehungsurlaub geht bis 16.02.06. Meine Erziehungsgeld läuft jetzt aus und es ist gerade sehr aktuell für mich. Leider blick ich nicht recht durch, was ich beantragen kann und wenn ich von "in Vergessenheit geratenen Regelungen" lese habe ich ehrlich gesagt Bedenken nicht zu meinem Vorteil beraten zu werden beim Amt für Arbeit. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich lehne mich mal aus dem Fenster: Ihre Info ist falsch. ArbGeld I setzt voraus, dass man eine Anwartschaft erworben hat. Das kann nicht durch EZ ersetzt werden. Die Quelle dieser Info hätte ich gerne. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich habe versucht den Artikel online zu finden um ihn gleich zu ihnen zu kopieren aber leider hab ichs nicht mehr gefunden. Das stand am 27.1. in unserer Tageszeitung. Zitat: "...SGB3... danach erwerben Mütter und Väter auch durch die Ez eines Kindes unter 3 Jahren ein (neues) Anrecht auf Arbeitslosengeld (§26 Abs.2a)... nach 1 Jahr EZ für 6 Monate und nach 2 Jahren EZ für 1 Jahr... Inzwischen hab ich mehrere Meinungen gehört, daß man ALG bezieht nach der EZ, wenn man es vorher bezogen hat. Am Mittwoch hab ich Termin beim Amt für Arbeit und bin gespannt, was sie dazu sagen. Ich steh gard ratlos da und weiß nicht, was ich davon halten soll. Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im § 26 Abs. 2 a SGB 3 geht es um die Versicherungspflicht Wehrdienstleistender... (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE016310301.html) Ich weiß nur, dass man sein Anrecht durch die EZ nicht verliert, sondern das aufgehoben wird.. Bitte schreiben Sie mir, was bei dem Besuch rausgekommen ist! Gruß, NB


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