Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine Freundin von mir bekommt ihr 3. Kind noch während des Erziehungsurlaubes für ihr 2. Kind. Sie ist der Meinung, danach (also nach fast 9 Jahren) noch einen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz zu haben. Ich habe aber irgendwie im Kopf, dass dieses nur für 2 Kinder gilt, konnte allerdings keine entsprechenden Hinweise finden. Habe ich da ein falsches Gerücht im Kopf oder liegt sie da falsch (was natürlich nicht so doll wäre)? Vielen Dank! Christiane
Liebe Christiane, nein, das ist unabhängig von der Kinderzahl. Obwohl natürlich neun Jahre eine lange Zeit sind. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Aber man hat ja gar nicht immer und überall den Anspruch auf den GLEICHEN Arbeitsplatz - bei uns ist es so (ich arbeite in der Chemischen Industrie) dass man Anspruch auf einen GLEICHWERTIGEN Arbeitsplatz wie den alten Arbeitsplatz hat (d. h. gleiche Bezahlung, gleiche Qualifikation usw.). Dass man bei uns auf einer anderen Stelle in einer anderen Abteilung als vorher wieder anfängt zu arbeiten ist völlig normal, und die Wahrscheinlichkeit erhöht sich mit der Länge des Erziehungsurlaubes, den man nimmt. Auch schon in 3 Jahren oder nur einem Jahr Erziehungsurlaub kann sich darüberhinaus die Arbeitsumgebung auch sehr stark verändern - Umorganisationen, Stellenabbau, Abteilungen werden geschlossen und neue Abteilungen entstehen, die Arbeit an sich ändert sich grundlegend z. B. durch die Einführung von neuen Techniken ... aber selbst wenn genau diese Stelle noch exisitiert, die die Erziehungsurlauberin vorher hatte, bekommt sie bei uns in der Regel nicht die alte Stelle zurück, denn sie hat nur den Anspruch auf eine gleichWERTIGE Stelle und wird dann dorthin versetzt, wo gerade der Bedarf nach einer entsprechenden Arbeitskraft ist. Das wollte ich nur mal ganz am Rande zu dem Thema bemerken ... Sylvia
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