Hallo Frau Bader, in Kürze ist mein Erziehungsurlaub beendet. Vor dem Erziehungsurlaub hatte ich 2 Jahre Sonderurlaub. Habe ich ein Recht auf meinen alten Arbeitsplatz oder muß ich wenigstens einen gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen? Mein Arbeitsplatz besetzt nun seit ca. 5 Jahren eine Frau, die damals, kurz vor Antritt meines Sonderurlaubes, von mir eingearbeitet wurde. Sie wurde als ABM-Kraft eingestellt, aber geht das denn für 5 Jahre? Ich war im öffentlichen Dienst beschäftigt. Vielen Dank! Lissi
Mitglied inaktiv - 23.10.2003, 10:05