Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub, Kündigungsfristen, Anspruch auf Arbeitsplatz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub, Kündigungsfristen, Anspruch auf Arbeitsplatz

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, Mein Mann ist momentan leider arbeitslos. Da wir nicht wissen, ob er bald wieder Arbeit hat oder nicht, muss ich mich darauf einrichten, wieder arbeiten zu gehen (als der einzige von uns beiden, der gerade einen Arbeitsplatz hat) oder evtl. doch zu kündigen bzw. dann zu versuchen, einen Teilzeitarbeitsplatz herauszuhandeln, falls er doch kurzfristig einen Arbeitsvertrag annehmen kann, da einer von uns beiden den Kindergartenstart unseres Kleinen im August betreuen muss. Unser Sohn hat einen Kindergartenplatz ab August, sehr wahrscheinlich ganztags, wobei natürlich eine Eingewöhnungszeit vorausgeht. Aus unserer momentan etwas schwierigen bzw. nicht vorhersehbaren Situation (ein zweites Kind ist sehr erwünscht und wir tun im Moment nicht viel dagegen) ergeben sich für mich im Moment mehrere Fragen: 1) Mein Sohn ist am 5.8.99 geboren, ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Wann genau müsste ich wieder arbeiten gehen? 2) Meine Kündigungsfrist laut Vertrag ist 6 Wochen zum Quartalsende. Falls ich nicht wieder arbeiten gehen will, wann genau müsste ich kündigen: laut meiner Kündigungsfrist oder zum Ende des Erziehungsurlaubs (was ich in einem Buch gelesen habe)? Oder muss ich meinen Arbeitgeber drei Monate vor Ablauf des Erziehungsurlaubs informieren, was ich vorhabe, das habe ich von einer Freundin gehört. Wie ist die rechtliche Lage? 3) So viel ich weiss, muss mein Arbeitgeber nach altem Recht mir nur meinen Vollzeitarbeitsplatz wieder zur Verfügung stellen, stimmt das? Kann das auch ein vergleichbarer Vollzeitarbeitsplatz im Unternehmen sein oder habe ich einen Anspruch auf genau den Arbeitsplatz, den ich verlassen habe, wobei mein AG mit meiner Nachfolgerin keinen expliziten Vertretungsvertrag auf drei Jahre abgeschlossen hat? 4) Die wirtschaftliche Lage meines Unternehmens ist nicht die beste, kann er deshalb ablehnen, dass ich wiederkomme? Er hat allerdings in dem Bereich, in dem ich gearbeitet habe (Agentur) auch freie Kräfte beschäftigt. Es gibt noch einen anderen Bereich in meiner Firma (Beratung), dort könnte ich wohl auch als Sekretärin/Assistentin arbeiten, wenn er mir das anbieten würde. Dazu müsste ich mir aber die nötigen Kenntnisse aneignen. Wer muss das zahlen, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? 5) Zu guter Letzt: Mein Chef stellt gerne die eine oder andere Frage zur Familienplanung. Ich weiss nicht genau, wie ich damit umgehen soll. Ich weiss, dass ich lügen darf. Allerdings ist es natürlich für das Arbeitsklima nicht das Allerbeste, wenn ich dann (wenns klappt) nach dem erneuten Arbeitseinstieg später tatsächlich schwanger bin. Je kleiner die Firma, desto schwieriger dieses Thema! Wie ist hier die rechtliche Lage? Es sind viele Fragen, ich weiss. Ich hoffe, dass Sie die Zeit und die Geduld haben, sie zu beantworten, Sie würden mir in der etwas schwierigen Situation gerade sehr weiterhelfen. Danke!!! LG Carlina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Carlina, sorry, aber so darf ich nicht antworten, ohne Ärger befürchten zu müssen (bitte lesen Sie die Hinweise). Bitte fragen Sie allgemeiner oder wenden Sie sich an www.homepage-recht.de Gruß, NB


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Liebe Frau Bader, mich würde interessieren, ob sich in der letzten Zeit die rechtliche Situation verändert hat in folgenden Punkten: - muß der Arbeitgeber mir nach wie vor nur die Vollzeitstelle nach dem EU zur Verfügung stellen, oder hat man auch Anspruch auf eine Teilzeitstelle? (wenn ja, gilt dies auch für KInder die vor dem 01/01 geboren sind?) - kann man den EU nach drei Jahren auch verlängern lassen? Muß der Arbeitgeber diesem zustimmen? Welchen anderen Bedingungen ist eine weitere "Freistellung" unterworfen? Wenn es irgendwie geht bitte bis Dienstag antworten, denn am Mittwoch habe ich ein Treffen mit dem Arbeitgeber. Vielen Dank, Claudía


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