Klaudia2109
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein folgendes Problem und ich hoffe sie können mir da weiter helfen. Und zwar ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung mein Vertrag Endet mit bestehen der Abschlussprüfung das wäre dann der 07.06.2018 wenn alles gut läuft. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 20.07.2018 und mein Mutterschutz würde dann am 08.06.2018 Anfangen. 1 Tag nach der Prüfung quasi. Mir wurde von der Krankenkasse mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe da mein Vertrag ein Tag vorher abläuft. Ich sollte mich bei der Agentur für Arbeit melden wegen Anspruch auf ALG 1 was ich auch gemacht habe, am Telefon würde mir auch wieder mitgeteilt, dass ich sogar auf das ALG1 keinen Anspruch habe, weil ich ja dem Arbeitsmarkt nichts zur Verfügung stehe ab dem 08.06.2018. Ich sollte mich dann bei dem Jobcenter melden um zu schauen ob ich überhaupt ein Recht auf ALG 2 habe. Jetzt zur meiner Frage ob es wirklich alles soweit stimmt was mir erzählt worden ist, weil ich kann mir nicht vorstellen nach 3 Berufsjahren nichtmal Anspruch auf ALG1 zu haben. Ich hoffe sie können mir da Weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das Problem löst man am besten, wenn man gegenüber der Agentur für Arbeit auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet. Dann müssen die bezahlen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Na ja, Berufsjahre waren es ja nicht, es waren Ausbildungsjahre. Aber das ist nicht der springende Punkt. Um ALG1 zu erhalten muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn das nicht der Fall ist, bekommt man kein ALG 1. Das hat nichts damit zu tun, wie lange du vorher bereits in die AV eingezahlt hast.
Felica
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld da du Anspruch auf ALG1 hast. Notfalls verzichtest du Mutterschutz wenn denen das zu knapp ist. darfst du nämlich vor Geburt, dann hast du Anspruch auf ALG1. Melde dich beim Arbeitsamt und weiße drauf hin.
mellomania
ja, vor der geburt kann sie auf mutterschutz verzichten aber danach nicht. danach steht sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung für acht wochen. wenn sie danach, direkt nach dem mutteschutz, das kind zur betreuung gibt und diese sicher nachweisen kann DANN hat sie anspruch auf alg1. ansonsten steht sie dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung wenn sie sozusagen hausfrau und mutter sein möchte. udn dann hat sie eben keinen anspruch
Felica
Dann bekommt sie aber Elterngeld sobald der nachgeburtliche Mutterschutz durch ist. Und in den 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld. Da sie die Voraussetzungen für ALG1 vorher erfüllt hat. Oder meinst du das eine Auszubildende sich selbst versichert hat also kein Mitglied der gesetzlichen ist war? Elterngeld würde so dann auch die Krankenversicherung abdecken. Das Problem dürfte der eine Tag sein, Ende des Vertrages nur einen Tag vor Mutterschutzbeginn. Wäre es umgekehrt würde da kein Hahn nach krähen. https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/578-mutterschaftsgeld.html
Felica
Zudem schrieb ich vor Geburt. Kein Wort von danach.
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