nemesis73
Hallo Fr. Bader, Ich habe während meiner jetzigen Elternzeit einen Aufhebungsvertrag zum 31.01.2016 unterschrieben. Die Elternzeit endet am 29.01.2016. Ich bin wieder schwanger, und am 18.03.2016 beginnt mein Mutterschutz. Wegen der Abfindung werde und ich relativ sicher eine 3-monatige Sperrzeit beim ALG 1 bekommen. Ich vermute, daß ich dann auch kein Mutterschaftsgeld erhalte. Habe ich denn Anspruch auf ALG 1, wenn ich während des Mutterschutzes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe ? Das wären dann ja insgesamt 20 Wochen (6 Wochen bis Beginn MuSchu + 14 Wochen MuSchu). Würde ich dann im Anschluss 9 Monate Anspruch auf ALG 1 haben, oder nur noch vermindert um die 8 Wochen Differenz? Ich habe mich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und bin momentan unsicher, ob es sinnvoll sein könnte, mich erst 3 Monate vor Ende des Mutterschutzes arbeitslos zu melden. Oder bin und ich verpflichtet, das sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun, wenn ich keine Leistungen in Anspruch nehmen würde ? Wie würde es denn aussehen, wenn ich die Zeit bis zum Mutterschutz mit einem Minijob überbrücken würde ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe, das alles zu lesen ! Sabine
Hallo, Sie bekommen das MG von der KK in Höhe von Krankengeld. ArbGeld 1 dann nicht, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab wann willst Du denn wieder arbeiten? Bevor das Kind nicht betreut ist bekommst Du kein ALG1. Eine Sperre wird es auf jeden Fall geben, Du hast dem Aufhebungsvertrag ja zugestimmt. Also den sicheren Job freiwillig aufgegeben. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mindestens 15 Stunden die Woche, dann bekommt man ALG1 anteilig der Stunden die man anbietet.
nemesis73
Hallo Sternenschnuppe, ich habe für meinen Sohn ab November 2015 einen Vollzeit-Krippenplatz, könnte also Vollzeit arbeiten. Nach der Entbindung würde ich wieder 1Jahr Eltergeld beziehen und mich um eine neue Vollzeitstelle bewerben. Aussicht auf Vollzeit-Betreuung besteht auch hier. Ich stünde also zur Verfügung ... und will und muß schnellstens wieder arbeiten. LG, Sabine
Sternenschnuppe
Wie alt ist denn das erste Kind ? Das Problem ist echt der Aufhebungsvertrag. Auch was die Sozialabgaben betrifft bis zum Elterngeld. Bist Du verheiratet?
nemesis73
Hallo, meine Tochter ist 6 Jahre alt, mein Sohn 9 Monate. Beide Kinder sind ganztägig betreut. Ich habe den Aufhebungsvertrag nicht freiwillig unterschrieben, sondern unter massiven Drohungen, künftig "verschärfter Beobachtung" zu unterliegen, sollte ich "wider Erwarten doch nach der Elternzeit zurückkommen", sowie der Ankündigung, daß man mich in den 600 km entfernten Zweitstandort versetzen würde. Es war sehr unter der Gürtellinie, aber das ist eigentlich gar nicht mein Thema. Ich würde nur gerne wissen, wie lange ich ohne Einkommen wäre. Es gibt auch noch eine Abfindung, ich falle also nicht ins Nichts. Allerdings ist auch die endlich ... Liege ich eigentlich richtig, daß ich ab dem ersten Lebensmonat des Babys Elterngeld bekäme ? Mutterschaftsgeld erhalte ich ja wahrscheinlich nicht, also würde auch nichts angerechnet, oder ? LG, Sabine
nemesis73
Ach ja, verheiratet bin ich auch, kann mich familienversichern. Das dürfte aber mit dem ALG1-Anspruch jetzt nicht soo viel zu tun haben...
nemesis73
Ach ja, verheiratet bin ich auch, kann mich familienversichern. Das dürfte aber mit dem ALG1-Anspruch jetzt nicht soo viel zu tun haben...
Sternenschnuppe
Ne, nur indirekt, weil ohne Familienversicherung wäre das sonst teuer. geworden. So bist Du bis zur Geburt abgesichert. Mobbing,Druck, Entfernung, es wird nur das direkte Gespräch beim Arbeitsamt helfen, nur die können Sondergenehmigungen geben wegen einer Sperre oder nicht. Mach einen Termin und frage nach. Theoretisch kannst Du auch ALG in Elternzeit bekommen für Januar und Dezember. Aber da bekommst Du ja auch noch Elterngeld. Also auch kompliziert und mit enorm Papierkram verbunden.
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