Sonnenblume1982
Leine Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft im Mutterschutz aus. Nach der Elternzeit kann ich, wemm die Voraussetzungen erfüllt sind, ALG 1 beziehen. Wird das ALG 1 anders berechnet, wenn ich 12 oder 18 Monate Elterngeld nehme? Oder bleibt der Bemessungszeitraum immer derselbe, nämlich die 12 Monate vor der Geburt? Ich überlege, ob ich nicht 6 Monate in Elternteilzeit arbeite kann und 400 Euro im Monat verdienen könnte. Aber es wäre sehr nachteilig, wenn dieses Geld dann zur Berechnung des ALG 1 mit einfließt. LG
Hallo, Sofern Sie zwei Jahre Elternzeit genommen haben und somit auch in dem erweiterten Bemessungsrahmen von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Arbeitslosengeld nicht nach Ihrem letzen Gehalt, sondern nach einer bestimmten Pauschale fiktiv bemessen (§ 152 Abs. 1 SGB III). Dies ist also regelmäßig der Fall, wenn Sie sich zwei Jahre oder länger in Elternzeit befunden haben. Ansonsten nach dem Lohn zuvor. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast keine Elternzeit wenn Du keinen AG hast. Also stellt sich die Frage nach der Elternzeit-Teilzeit gar nicht. Teilzeit innerhalb der Elternzeit bedeutet ja, das du bei einem ruhenden Arbeitsvertrag eben bei deinem eigentlichen AG oder auch bei einem anderen bis zu 30 Std die Woche arbeiten gehst. Das ALG1 wird sich danach bemessen wie viele Stunden du arbeiten willst und kannst. Kannst auch, weil Du ja eine Kinderbetreuung benötigst. Ohne die bekommst Du gar kein ALG1. Sagst du, ich will nach dem Elterngeld nur noch 20 Std arbeiten die Woche, dann wird das ALG1 auch auf 20 Std runtergerechnet, sagst du ich gehe wieder Vollzeit arbeiten, dann gibt es das volle ALG1. Deine Frage die Du dir eher stellen solltest wäre, was ist mit der Krankenversicherung nach dem Elterngeld? Die entfällt dann nämlich sobald du kein Elterngeld mehr bekommst. Hast Du Anspruch auf ALG1, dann bist du darüber versichert. Ansonsten bleibt dann nur die Option das du dann in die Familienversicherung deines Ehemannes gehst - falls das möglich ist. oder dir eine neue Arbeit suchst wo die Krankenversicherung geregelt ist oder Du eben die Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlst. Falls das alles kein Thema ist, ihr es euch auch finanziell leisten könnt, dann kannst Du daheim bleiben solange wie Du magst. Du bist dann halt Hausfrau.
Sonnenblume1982
Wenn ich das volle Elterngeld nehme, also 1800 Euro, dann würde ich den Minijob selbst kündigen. Die Frage für mich ist, was passiert mit der Höhe des ALG1 NACH der Zeit mit Elterngeld, wenn ich nicht 12 Monate das volle Elterngeld nehme, sondern die ersten 10 Monate das Elterngeld Plus, also 900 Euro plus die 400 Euro aus dem Minijob, was dann zusammen knapp 1200 Euro ergeben? Werden dann die jeweils 400 Euro pro Monat als Bemessungsgrundlage für das ALG 1 genommen????? Ich kann bei vollem Elterngeld in die Familienversicherung von meinem Mann eintreten, ja.
Sternenschnuppe
Gar nix. Bei einem Jahr Elternzeit zählt der Lohn davor.
Mitglied inaktiv
Ich verstehe die Ausführungen nicht, wenn Du tatsächlich Anspruch auf 1.800€ Elterngeld hast, warum willst Du dann Teilzeit arbeiten für 1200€? Der Höchstsatz Elterngeld setzt ein Netto von monatl. ca 2800€ voraus. Dass der Vertrag im Mutterschutz ausläuft und nicht vorher ist glaube ich, ein entscheidender Punkt. Bin gespannt auf die richtige Antwort.
Sonnenblume1982
Weil ich, wenn ich ein paar Elterngeld Plus Monate anstatt nur die vollen EG-Monate nehme, länger beim Kind bleiben kann. Der Minijob ist ein Homeoffice-Job.
Sternenschnuppe
Mach das doch wenn das finanziell passt für Euch. Du kannst ja auch einfach zeitig genug einen neuen Job suchen, dann brauchst Du gar kein ALG1. Und weiter ist es wie oben geschrieben, Elternzeit wird ausgeklammert bei ALG 1. Habe es selbst durch.
Sonnenblume1982
Auch dann, wenn man Elterngeld Plus beantragt und Geld verdient? Es sind ja nur 400 Euro. ...aber dennoch....
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