Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ALg 2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld ALg 2

we4

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Hallo. Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 auch oder nur mein Einkommen seit Sept. 15? Vielen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate. Monate mit Arbeitslosengeld 2 zählen als Monate mit 0 Euro. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nur das Einkommen ab September. Alles davor geht mit 0€ in die Berechnung.


we4

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Danke. D.h ab Sept15 67% vom Lohn und davor die 300€ Mindestsatz oder?


Sternenschnuppe

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Ne. Beispielzahlen : Du hast 6 Monate Einkommen a 100"€ Und 6 Monate ALG2 a 0€ ( da kein Einkommen ) Ergibt ein Ergebnis von 6000€ auf die 12 Monate, also pro Monat 500€ Pro 20€ die zu 1000€ fehlen bekommst Du 1% mehr Elterngeld. Es fehlen 500€ , durch 20 ergibt 25%. Also 67 % + 25% = 92% von 500€ Durchschnittseinkommen ! als monatliches Elterngeld. Das kannst Du ja mal mit Deinen Zahlen rechnen. Der Monat vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt ist der 1. und dann solange zurück bis 12 voll sind.


Sternenschnuppe

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Meinte natürlich Einkommen von 1000€. Fehlte eine 0 :-)


SumSum076

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Das heißt: das Elterngeld wird aus dem Einkommen von September 15 bis Januar 16 ermittelt. Rund 4x Gehalt = Summe Summe / 12 = Jahresdurchschnitt Und von diesem Jahresdurchschnitt gibts das Elterngeld (ca 65% zzgl Geschwisterbonus). Das kannst du dir mit der ausführlichen Berechnung beim Elterngeldrechner ausrechnen lassen. Gruß Sabine


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