Ulrike1982
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 26.07.2012 geboren und mein damaliges befristetes Arbeitsverhältnis (ich habe 2 Jahre in der Firma gearbeitet) endete am 31.07.2012. Ich habe erst Mutterschaftsgeld, dann 19 Monate Elterngeld bezogen und dann noch 6 Monate Landeserziehungsgeld, sprich meine "bezahlte" Elternzeit endet am 26.10.2014. Ich bin wieder schwanger, Entbindungstermin ist der 29.01.2015. Was habe ich für finanzielle Möglichkeiten, was könnte ich beantragen für die drei Monate bis zur Geburt meines Kindes, habe ich noch Anspruch auf ALG 1 ? Vielen Dank für ihre Antwort! Mit freundlichem Gruß, Ulrike1982
Hallo, da Sie, wenn ich es richtig verstehe, noch das erste Kind betreuen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - dann können Sie kein ArbGeld 1 beziehen. Nur H IV Liebe Grüße NB
la-floe
ja, du bekommst Alg1, ist bei mir genauso. Kind Juli 2013, Vertrag lief März 2014 aus, seit Ende des Elterngeldbezugs im September beziehe ich Alg1. Gruß
Sternenschnuppe
Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst bekommst Du ALG1. Du musst dem Markt zur Verfügung stehen. Tust Du das nicht gibt es kein ALG1 und die Krankenversicherung musst Du dann auch selbst zahlen. Ansonsten ist der Vater der Kinder für Euch zuständig.
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