Mama hoch drei
Guten Tag Frau Bader, Erstmal muss etwas ausholen. Vor der Geburt meines zweiten Kindes habe gearbeitet, wurden aber schon aufgestockt. Vom elterngeld durfte ich 300 Euro behalten. Das dritte Kind kommt jetzt noch bevor mein zweites drei jahre alt ist und hat vergangenen Sommer keinen kita platz bekommen, so das ich nicht arbeiten gehen konnte. Im Regelfall darf die arge das elterngeld ja anrechnen wenn man ein jahr nicht gearbeitet hat. Meine Frage stellen wir nicht einen Sonderfall da so das ich das elterngeld behalten darf ? Ich danke Ihnen Ich hoffe es ist verständlich
Hallo, Nein, da Sie ein Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz haben. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, warum? Du hast ja einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz seit das Kind 1 Jahr ist und den ihr auch hättet einklagen können.
Dojii
Du hast nur einen Freibetrag gegenüber dem Jobcenter, wenn du in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes irgendwann gearbeitet hast. Wenn alle 12 Monate mit 0 in die Elterngeldberechnung eingehen, dann hast du auch keinen Freibetrag gegenüber dem Jobcenter.
Mitglied inaktiv
Nein kein Freibetrag... Dein 2. Kind hat einen Rechtsanspruch. Du hast nicht gearbeitet
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