kaktus
Hallo ich befinde mich derzeit im Mutterschutz, der Ende November endet. Ich möchte aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei meinem alten AG arbeiten. Zum 1.1. trete ich eine neue Stelle an. Da ich 3 Monate Kündigungsfrist habe, kommt jetzt nur ein Auflösungsvertrag in Frage. Mein alter AG würde dem Auflösungsvertrag zustimmen, wenn ich auf meine 22 Tage alten Urlaub verzichte und er ihn mir nicht auszahlen muss... Muss ich mich darauf einlassen? Vielen Dank
Hallo, Nein, müssen sie nicht. Sie haben einen Anspruch auf den Urlaub. Ihr Arbeitgeber hat aber auch einen Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Liebe Grüße, NB
Strudelteigteilchen
Nein, Du mußt Dich nicht darauf einlassen. Aber dann gibt es halt keinen Auflösungsvertrag. Die Bedingungen eines Auflösungsvertrages sind frei verhandelbar - man muß sich nur einigen. Nimmst Du die Tage nicht sowieso, quasi? Du brauchst ja einen Auflösungsvertrag zum 31.12., die EZ endet Ende November, also nimmst Du den Dezember Urlaub - das dürfte ziemlich genau hinkommen. Dein AG will Dir doch sicher für den einen Monat keinen Schreibtisch hinstellen?
kaktus
Einen Auflösungsvertrag zum 31.12. akzeptiert mein AG aber nicht. Wenn dann gleich im Anschluß an die Elternzeit. Und den Urlaub nehmen, kann ich auch nicht. Der AG begründet das mit akutem Personalnotstand...Wenn das müsste ich arbeiten.
Sternenschnuppe
Dann bleibt Dir nix anderes übrig als fristgerecht zu kündigen, den neuen AG um einen späteren Starttermin bitten. Oder eben auf das Angebot eingehen, denn Du willst den vereinbarten Vertrag ja nicht mehr erfüllen. Ich hoffe Du hast beim neuen AG noch nicht unterschrieben ?
Strudelteigteilchen
Tja, dann sitzt Dein AG sozusagen am längeren Hebel: Er hat keinen Vorteil vom Auflösungsvertrag und daher kein Interesse, mehr als unbedingt nötig auf Dich zuzugehen.
Julisa
Ich würde normal kündigen und ab 1.1. dann eben Urlaub nehmen, der Urlaub reicht doch für Januar. Was du dann in deinem Urlaub machst kann deinem alten AG doch Schnuppe sein. Du müsstest dann nur im Januar auf 2. Lohnsteuerkarte mit LST-Klasse 6 arbeiten. Wenn du dann offiziell aus der alten Firma raus bist zählt wieder deine jetzige Lohnsteuerklasse. So hast du zwar nicht wirklich Urlaub, bist aber aus der Firma raus ohne deinem alten AG was zu schenken. SO hab ich es vor einigen Jahren zumindest gemacht.
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