Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ärger mit Elterngeld

Frage: Ärger mit Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Also ich bekomme für meinen Sohn für denn ich 1-12mon. Elterngeld beantragt habe nur 9,5mon. weil ich ja Mutterschaftsgeld bekommen habe 10wochenlang im Mutterschutz, irgendwie erklären mir die von der l-bank das ich erst ab dem 3 lebensmonat beantragen hätte sollen um die vollen 12 mon. zu bekommen.. ???????? Versteh ich nicht da mir doch eigentlich 12mon. zustehen und mein kleiner kein Frühchen war und ich keinerlei Zuschüsse bekommen habe.. Bei Antrag stellung hat mich auch keiner darauf Aufmerksam gemacht.. Kann ich da noch irgendwas machen??? Bekomme bald mein 2tes Kind, da soll ich dann den Antrag ab 3mon-15mon stellen wenn ich das richtig verstanden hab, oder?? Wäre für einen guten Ratschlag sehr sehr dankbar.. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten eh nur die 10 Monate netto erhalten. Sonst würde ja jeder erst NACh dem Bezug von MG den Antrag stellen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Elterngeld bekommst du erst nachdem Mutterschutzgeld und dann nur bis zum 12 Lebensmonat bzw. 14 Monat bei Alleinerziehenden. Du bekommst keine doppelte Zahlungen also Mutterschutzgeld und gleichzeitig Elterngeld.


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