Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderungen bei der elterlichen Sorge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderungen bei der elterlichen Sorge

Hasenmama09

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Sehr geehrte Frau Bader, als ich 2009 mein Kind bekam, musste man beim Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge beantragen und ich als Mutter musste mein Einverständnis dazu erklären. Wie hat sich das durch die seitdem stattgefundene Rechtssprechung verändert? Kann die Mutter noch so ohne weiteres dem unverheirateten KV die elterliche Sorge verweigern? Vielen Dank im Voraus, Hasenmama09


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. ist es noch so, dass die uneg´heliche Mutter alleine entscheidet. Der KV kann aber gerichtl. durchsetzen, dass er auch Sorgerecht bkommt Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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derzeit ist es so, daß unverheiratete mütter automatisch das alleinige sorgerecht haben, der vater kann aber das gsr beantragen und die mutter kann nur in ausnahmefällen verweigern, sprich wenn sie triftige gründe hat.


Hasenmama09

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Aha, danke. So hatte ich das auch verstanden. Mich wundert nur immer, warum immer noch so viele Frauen ihren Partnern einfach sagen, dass sie das alleinige Sorgerecht haben wollen und diese Männer das einfach so schlucken. Vielleicht haben sie keine Ahnung von ihren Rechten oder die haben Angst, die Beziehung zu gefährden. LG, Hasenmama09


Hasenmama09

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Ich danke Ihnen! Viele Grüße, Hasenmama09


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