Traumfee1984
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Arbeitsvertrages. Ich habe eine Vollzeitstelle unbefristet. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes die Elternzeit angemeldet und zwar habe ich im ersten Jahr um Freistellung und im zweiten Jahr auf eine Reduzierung auf 20h gebeten. Heute erreichte ich mich ein Brief meines Arbeitgebers, in dem stand, dass ich nach meinem "Erziehungsurlaub" zunächst eine volle Stelle wieder habe weil ich noch Urlaub aus dem Berufsverbot habe, den ich vor Beginn meiner Tätigkeit nehmen muss und dann ab 1.09.14 Dauerhaft nur noch mit einer Halben Stelle angestellt bin. Obendrüber steht noch Änderung des Arbeitsvertrags. Da steht noch etwas von gegenseitigen Einvernehmen. Ich habe so etwas nie gesagt. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich weiß noch nicht, ob ich wieder Vollzeit arbeiten möchte aber einfach so meinen Vertrag ändern, finde ich nicht ok. Dann habe ich noch eine Frage: ich hatte nur angemeldet, dass ich 20h arbeiten möchte, war es ein Fehler nicht anzugeben, zu welchen Zeiten? Ich wusste bis heute nicht, dass das geht. Habe heute noch mal gründlich gelesen. MFG PS: wie sieht es aus nach der Elternzeit? Hat man ein Anrecht auf Teilzeitarbeit?muss man dafür seinen Vertrag ändern oder kann man später wieder auf Vollzeit gehen, wenn die Kinder aus dem Gröbsten heraus sind?
Hallo, grundsätzlich liegt nach Beendigung der Elternzeit der alte Vertrag wieder auf. Und grundsätzlich ist es auch nicht schlecht, den Urlaub, der Folgezeit bezahlt wird, fordert Teilzeit zu nehmen, muss man aber nicht. Üblicherweise wird der Vertrag nur für die Dauer der Elternzeit durch eine Änderung oder Vertrag befristet geändert. Liebe Grüße, NB
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