Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ist es möglich, die zu einer adoption notwendige zustimmung des KV durch ein gericht ersetzen zu lassen? Situation: wir leben seit drei jahren getrennt. mein(noch)ehemann lebt in den USA und reagiert seither weder auf telefonate meinerseits noch auf gerichtliche zustellungen, noch kümmert er sich in irgend einer art und weise um meine tochter. mein jetziger lebensgefährte und ich wollen nach der scheidung heiraten und er möchte meine tochter dann gern adoptieren. vielen dank felicitas
Liebe Felicitas, ja, die Möglichkeit gibt es. Wendén Sie sich ansJA. Grds. hilft zu diesen Problemen die ev. Kirche /Tel. 0711-215910) oder die kath. Kirche (Tel. 0231-5570260) oder die Arbeiterwohlfahrt (Tel. 0228-66850). Gruß, NB Adressen habe ich auch- fragen Sie einfach noch mal, falls Sie diese benötigen.
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Liebe Frau Bader, seit meiner Schwangerschaft erziehe und Pflege ich meine fast zwei jährige Tochter alleine. Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte es auch behalten aus triftigen Gründen. Der Kindsvater hat die Vaterschaft anerkannt und es besteht begleiteter Umgang. Meine Schwester würde meine Tochter mit mir zusammen zum Teil adoptiere ...
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