Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe einige Fragen zum Adoptions- bzw. Arbeitsrecht. Wie sieht es mit den Antragsfristen bei Adoptiveltern aus, wenn sie gar nicht 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit wissen können, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Kind zugewiesen bekommen. Hat eine Adoptivmutter auch ein Recht auf Mutterschutz? Wie wird diese Situation rechtlich behandelt? Oder muss dem Arbeitgeber von vorn herein mitgeteilt werden, dass ein Adoptionsantrag läuft? Elternzeit muss verbindlich für 2 Jahre beantragt werden, aber die leiblichen Eltern können sich noch 12 Monate lang umentscheiden. Wie werden Adoptiveltern bei solchen Situationen rechtlich geschützt? Steht ihnen der Arbeitsplatz auch zu, wenn sie z. B. nach 6 Monaten das Kind zurück geben müssen? Danke und beste Grüße
Hallo, 1. Für angenommene Kinder und Kinder in Adoptionspflege kann ebenfalls Erziehungsgeld in Anspruch genommen werden, nicht aber für Pflegekinder. Es wird ab Aufnahme des Kindes in die Familie für maximal 24 Monate und längstens bis zum Ende des achten Lebensjahres gezahlt. 2.Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes in Vollzeit- oder Adoptionspflege gilt eine Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können die (Pflege-)Elternteile jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen. Auch für Adoptiveltern und Pflegeeltern gilt die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu zwölf Monaten bis zum Ende des achten Lebensjahres zu übertragen. 3.Grds. ist die Frist 7 Wo., bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ). Adoptiveltern haben die gleichen Rechte wie leibliche Eltern. Mit der Rückführung des Kindes (was für eine blöde juristische Formulierung) endet die EZ. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Für Adoptionseltern ist immerhin bis zum 8. LJ des Kindes Elternzeit (NICHT: Mutterschutz) möglich. leibliche Eltern können müssen sich auch für mind. 2 Jahre erst mal festlegen! Sollte das Kind zurück müssen, müsste auch die Elternzeit beendet sein, dann die gesetzliche Grundlage ja dann fehlt. Kann denn das Jugenbdamt da nicht weiherhelfen mit Infos? Viele Grüße Désirée
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