Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Adoption (?) bei vaterlosem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Adoption (?) bei vaterlosem Kind

Kristiiin

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Hallo & vielen Dank für hilfreiche Antwort(en) :) Die Ausgangssituation: Alleinerziehende Mutter mit einem "vaterlosen" Kind heiratet. Der genetische Vater ist zwar bekannt, jedoch rechtlich nicht anerkannt, ergo steht kein Vater in der Geburtsurkunde und es wird weder UVG noch "normaler" Unterhalt erhalten. Es besteht kein Kontakt zwischen Erzeuger und Kind, Interesse am Kind war von Anfang an gering und der Wille zu Zahlen nicht vorhanden. Die Mutter hat auf eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung aus diversen Gründen verzichtet. Ein sozialer Vater ist mittlerweile vorhanden und das Thema Eheschließung und weitere Kinder steht im Raum. Beide werden den Nachnamen des Mannes annehmen und er würde auch gern der rechtliche Vater des Kindes werden. Ist hier eine Adoption möglich oder kann er "einfach" die Vaterschaft anerkennen? Wäre es (egal ob Adoption oder Anerkennung) dem genetischen Vater möglich im Nachgang (oder sogar Vorfeld - soll ja nicht verheimlicht werden) zu intervenieren? Wenn ja, wie und was wären die Folgen? Oder wäre es am einfachsten die Sache einfach zu belassen wie sie ist? Randbemerkung: Das Kind kennt den Erzeuger nicht (er wechselt wohl die Straßenseite bei zufälligen Begegnungen und hat klar verlauten lassen, nichts mit den beiden am Hut haben zu wollen, was auch schriftlich vorliegt), weiß aber, dass der vorhandene Papa nicht der "echte" Vater ist. Es geht hier keinem um Geld oder Ärger, man möchte nur auf dem Papier eine Familie werden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die einzige Möglichkeit, die bleibt, ist die Adoption. Der neue Partner kann das Kind nicht anerkennen, weil er tatsächlich nicht der Vater ist. Da jedoch kein Vater angegeben worden ist, reicht die Zustimmung alleine der Mutter. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Adoption wäre der korrekte Weg!


cube

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Der biologische Vater muss der Adoption zustimmen. Zum Einen ist er bekannt, zum Anderen hat er offenbar auch Kenntnis von seinem Kind. Und ja, er kann seine Zustimmung verweigern. In Ausnahmefällen kann seine Zustimmung dann gerichtlich ersetzt werden - heißt: verweigert er seine Zustimmung, wird es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. "Grundsätzlich muss der leibliche Elternteil, der von seinen elterlichen Pflichten entbunden werden soll, dem Adoptionsantrag zustimmen. Dann steht einer Adoption des Stiefkinds für gewöhnlich nichts mehr im Weg. In Ausnahmefällen kann das Gericht eine fehlende Zustimmung des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter ersetzen, und zwar dann, wenn die leiblichen Eltern nicht verheiratet sind und das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegt. Doch auch wenn das Gericht die Zustimmung des leiblichen Elternteils ersetzt, garantiert dies noch nicht die Bewilligung des Adoptionsantrags. Entscheidend ist, dass dem Kind unverhältnismäßige Nachteile entstehen, wenn es nicht rechtlich mit dem neuen Partner verwandt ist."


Sternenschnuppe

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Wenn kein Vater eingetragen ist, dann muss auch keiner zustimmen. Adoption ist der richtige Weg. Haben wir auch durch. Durch dieses Verfahren bekennt sich Dein Partner offiziell und bewusst dazu mit allen Konsequenzen rechtlicher Vater des Kindes werden zu wollen. Den leiblichen Vater würde ich nicht benennen. ONS, namenlos verschwunden. Sonst wollen sie zuerst Anerkennung etc. So bleibt die Abstammungsurkunde nachvollziehbar. Mein Sohn (jetzt 12) ist sehr stolz seinen Papa selbst ausgesucht zu haben.


cube

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Ich habe es aber so verstanden, dass der leibliche Vater sehr wohl bekannt ist und auch vom Kind weiß - da kann man ihn doch nicht einfach übergehen. Was, wenn er davon hinterher erfährt? Ich weiß, das es die Sache verkompliziert - aber rechtlich ok kann es nicht sein. Und sowas fällt einem meistens hinterher wieder irgendwann auf die Füße...


Kristiiin

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Danke soweit! Ja, er ist bekannt und sich seiner Vaterschaft bewusst, welche er auch nie abgestritten hat. Anerkennen und zahlen möchte er trotzdem nicht. Seine Zustimmung kann also eig nicht relevant sein, da er rechtlich nichts mit dem Kind zu tun hat, oder? Was wäre, wenn er nach einer Adoption urplötzlich Interesse aufbringt? Würde da tatsächlich Genetik aber Desinteresse gegen jahrelange Fürsorge „gewinnen“?


Sternenschnuppe

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Cube, er hatte jahrelang die Möglichkeit sich darum zu kümmern. Hat er nicht! Ich gehe auch davon aus dass er zustimmen würde. Würde mit dem Notar versuchen zu klären ob er beides in einem Rutsch machen kann. Anerkennung und sofort Abgabe der Zustimmung, wenn Dir das lieber ist. Fakt ist aber derzeit dass es keinen rechtlichen Vater gibt, also muss auch keiner einer Adoption zustimmen.


Sternenschnuppe

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Praktisch hast du es ja voll in der Hand fällt mir gerade ein. Sicherheit bieten Dir einige Wege. Er erkennt an und willigt in die Adoption ein. Er willigt ein und erklärt beim Notar schriftlich dass er eine Anerkennung ablehnt und kein Interesse am Kind hat. Ködern kannst Du ihn sicherlich damit sonst selbst die Anerkennung inklusive Unterhaltszahlungen in die Wege zu leiten. Da unterschreibt er sicher rasch. Mein Ex sass keine 5 Stunden nachdem der Brief zugestellt war beim Notar und unterschrieb.


Felica

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Würde es auch so angehen wie Sternschnuppe schreibt. Also Kindsvater in Kenntnis setzen das es Zeit ist das richtig zu machen, sprich entweder er erkennt an und zahlt. Oder aber er stimmt der Adoption zu, dann ist er komplett raus aus dem Schneider. Ich persönlich würde dem Kind aber durchaus auch noch irgendwie mitteilen, auch vorsorglich für den Fall das euch was passiert, wer sein leiblicher Vater ist. Ich bin da persönlich jemand der sagt, man sollte immer mit offenen Karten spielen. Einfach weil man wirklich nie sicher sein kann ob es irgendwann mal nötig ist, zB wegen Krankheit.


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