Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin derzeit krank geschrieben. selbstverständlich habe ich die Krankmeldung sofort per Post an meinen AG verschickt (leider nicht als Einschreiben) nun erhielt ich gestern eine Abmahnung von meinem AG, er habe die Krankmeldung nicht erhalten. Ich habe ihm die Kopie des Durchschlages gefaxt und ihmschriftlich erklärt, das ich die AU an ihn verschickt habe. Also liegt doch kein verschulden meinerseits vor, leider kann ich es eben nicht nachweisen, das ich die AU verschickt habe. Ist die Abmahnung rechtens?
Hallo, haben Sie Zeugen fürs einwerfen? Eine Quittung von der Post? Sonst verlangen Sie zumindest die Aufnahme einer Gegendarstellung. Gruß, NB
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