Mitglied inaktiv
Hallo, meine Chefin ist heute total ausgerastet. Ich habe schon lange heftige Probleme mit ihr, weil sie mich für alles verantwortlich macht und auf noch so kleinen Fehlern rumhackt und mich als unfähig hinstellt.Jetzt war es, nach einer Aussprache, fast 2 Monate ganz gut.Aber seit ich ihr gestern gesagt habe, daß ich schwanger bin, hat sie mich heute wieder total fertig gemacht. In der letzten Zeit war sehr viel zu tun und mir ging es aber schwangerschaftsbedingt superschlecht. Morgens bis Abends extreme Übelkeit, Schwindelanfälle und extrem niedriger Blutdruck. Teilweise war ich garnicht richtig arbeitsfähig. Da sind mir 2 Fehler passiert über die sie sich heute wahnsinnig aufgeregt hat. Daß das ständig passieren würde (was einfach nicht stimmt)und so nicht weitergeht. Und ob sie mir die Abmahnung schriftlich geben soll, damit ich kapiere worum es geht. Und daß wir uns, wenn das so weitergeht wohl nicht mehr lange sehen werden. Aber die kann mich doch nicht entlassen??? Und die Abmahnung, was für Konsequenzen kann die haben? Ich bin völlig fertig, heule nur noch und komme mir so unfähig vor. (Unser Büro ist sehr klein, Chefin, drei Vollzeit Ingenieure und ich Halbzeit-Ingenieurin. Also keine Chance einen Vermittler dazwischen zu schalten...) Als würde nur ich Fehler machen. Ich bin echt fertig, was soll das mit der Abmahnung? Und wann kann sie mir kündigen? Nach dem Erziehungsurlaub? Was sollen dann diese Drohungen? Rica
Hallo, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Ausserdem würde ich ihr klar machen, dass ihr Verhalten zu einem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt führen kann. Gruß,NB
Mitglied inaktiv
Hallo, liebe Rica, rechtlich kenne ich mich leider gar nicht aus. Ich weiß nur, dass die wahrscheinlich tierisch sauer ist und sich von Dir "im Stich gelassen fühlt". Ich denke mal wenn Sie kündigen möchte, könnte Sie das frühestens nach der Elternzeit tun. (Nur in ganz seltenen Fällen auch während der Elternzeit). Ich würde um die nochmalige Aussprache bitten und Ihr meine Vorstellungen für/während der Elternzeit mitteilen. Mein Chef (ist ein superchef) fand die ganze Sache nicht so schlimm, weil ich ihm gleich Plan B vorgelegt habe. (Möchte nach 6 Monaten wieder "beschränkt" arbeiten gehen. Das geht während der Elternzeit und man behält seinen Kündigungsschutz. Liebe Grüße und Du bist nicht unfähig, ansonsten wärst Du nicht da, wo Du jetzt bist... Frau in einer Männerwelt... Heike + bärle
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