Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnung Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ablehnung Teilzeit

gspeli

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Hallo Frau Bader, bei meinem Arbeitgeber habe ich 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Es hieß vorab, dass es möglich ist, 15 -30 Stunden Teilzeit während dieser Zeit zu arbeiten. Für meine Stelle dort wurde eine neue Kraft (für diese 2 Jahre) eingestellt. Nun habe ich auf Anfrage eine email von unserer Personalerin bekommen, dass sie keine Möglichkeit für mich sehen wieder Teilzeit (ab Herbst 2013) einzusteigen. Ich arbeite in einer Werbeagentur mit 50-60 Mitarbeitern. Kann ich nun auf eine Teilzeitstelle bestehen? Falls sie mir defintiv keine Stelle anbieten könne, kann ich auf "Schadensersatz" klagen? Vielen Dank vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


gspeli

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danke für die Info! Viele Grüße


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