Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnung Partnerschaftsbonus wegen Krankheit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ablehnung Partnerschaftsbonus wegen Krankheit?

Philipp151085

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Frau und ich haben das Angebot der Elterngeldstelle Baden-Württemberg (L-Bank) für den Partnerschaftsbonus angenommen. Der Bescheid für die Monate 19 - 22 2017 wurde nun nachträglich abgelehnt. Als Grund wurde mir nach telefonischer Rückfrage, meine krankheitsbedingter Ausfall von acht Wochen im genannten Zeitraum genannt. Ich hätte somit 0 Stunden, satt den erlaubten 25 - 30 Stunden gearbeitet. Einhergehend mit der Ablehnung wurde mir mitgeteilt, einen nicht unerheblichen Betrag an die L-Bank zurückzuzahlen. Zwischenzeitlich wurde auch der Bescheid für meine Frau abgelehnt. Grund hier, ist die Nichtbewilligung meines Antrages. Auch sie muss einen erheblichen Betrag zurückzahlen. Meine Frage ist nun: Ist es rechtens aufgrund eines unverschuldeten Ausfalls, uns das komplette Elterngeld der Partnerschaftsbonusmonate zu streichen? Immerhin hätte ich die durchschnittlichen Wochenstunden nicht leisten können. Zusätzlich habe ich zur Ermittlung des aktuellen Bescheides eine Bescheinigung meiner Krankenkasse zur Dauer der Krankheit und Höhe des Krankengeldes der L-Bank einreichen müssen. Diese Bescheinigung ist meines Erachtens aber irrelevant, da der Bescheid über das Elterngeld eh abgelehnt werden musste. Haben wir eine Chance diese Geld nicht rückerstatten zu müssen bzw. liegt hier ein nicht unerheblicher Nachteil allgemein für Eltern bei der Voraussetzung zum Partnerschaftsbonus vor?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Zeit, wo Sie Lohnfortzahlung haben, sind unrelevant,wenn Sie aber Krankengeld beziehen, wird diese Zeit abgezogen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schau mal hier: https://www.elterngeld.net/baden-wuerttemberg/ab_01_07_2015/Hinweisblatt-zur-Erwerbstaetigkeit.pdf Wenn du krank bist mit Lohnfortzahlung, dann zählt das als Erwerbseinkommen und wird gerechnet, als hättest du die vertraglich vereinbarten Wochenstunden gearbeitet. Krankengeld ist aber kein Erwerbseinkommen. Du scheinst 2 Wochen lang Krankengeld bezogen zu haben, das mit 0 Wochenstunden in die Berechnung eingeht. "Während der Partnerschaftsbonusmonate müssen beide Elternteile gleichzeitig in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten mind. 25 bis höchstens 30 Wochenstunden im Schnitt erwerbstätig sein. Ergibt sich im Nachhinein, dass die Voraussetzungen auch nur für einen Monat bei einem Elternteil nicht erfüllt werden, dann entfällt bei beiden Elternteilen der Anspruch für alle Partnerschaftsbonusmonate." Das ist das offizielle Infoblatt der L-Bank. Das mag einem nicht gerecht erscheinen. Aber das ist die Rechtslage.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein. Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbe ...

Hallo mein Fall kurz erklärt. Am 17.03.2023 Geburt von 2. Sohn. Vor Mutterschutz Vollzeit angestellt. Nach Mutterschutz in Elternzeit mit EG+ da ich nebenbei im alten Unternehmen auf 520 Euro Minijob weiter gearbeitet hab. Seit 24.07.2023 krank geschrieben da Krebsdiagnose bekommen. Mein Mann würde die Elternzeit übernehmen und somit auch den Elter ...

Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...

Hallo, leider muss ich für 3 bis 4 Monate auf Therapie. Mein Sohn (2J.) wird in der Zeit von seinem Vater an einem anderen Ort (1,5 Stunden Entfernung) betreut. Kann es passieren, dass ich den Kita Platz für meinen Sohn an meinem Wohnsitz verliere? Leider erhalte ich keine aussagekräftige Antwort von der Kitaleitung. Ich stehe in einem Arbeitsverhä ...

Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosen ...

Ich habe einen 48 Stunden Vertrag in der Kita. Die erste Woche gab es wegen Personalmangel keine Eingewöhnung . 17 Tage in 8 Wochen  ist früher Schluss da die Kräfte erkrankt sind und in einer anderen Gruppe wegen unbesetzter Stelle ausgeholfen werden muss. So wie ich es verstehe gibt es kein Recht auf Beitragsreduzierung, oder? Noch schlimm ...

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...

Liebe Fr. Bader, ich arbeite in der Klinik und war nun 3 Monate krankgeschrieben. Ich wurde in einem Monat der ersten 6 Wochen Krankheit, von der Stationsleitung bewusst ins Minus geplant mit 12,4 Std. und soll jetzt nach dem ich wieder gesund geschrieben bin, diese Zeit nacharbeiten. Begründung ist: man müsse ja einen Soll ansetzen. Der Soll wäre ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter und ich sind leider zweimal hintereinander an Krätze (scabies) erkrankt und mussten somit zwei Mal in Quarantäne. Deshalb brauchte meine Tochter durch zwei mal Qurantäne, zwei neue Eingewöhnungen in der Krippe. Während der zweiten Qurantäne wurde ich angerufen von der Leitung der Einrichtung, die mir kurz ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...