Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abholung vom Kiga

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abholung vom Kiga

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In unserem Kindergarten dürfen die Kinder nur von den Eltern oder von Personen abgeholt werden, die als "Abholer" eingetragen sind (mit Unterschrift der Eltern). So weit finde ich das auch richtig. Aber ide Erzieherinnen verlangen neuerdings, dass als "Abholer" nur noch Personen über 13 Jahren zugelassen sind. Man kann sein Kind also nicht mehr von einem grösseren Geschwister abholen lassen, selbst dann nicht, wenn das betreffende Geschwister nur 4 Wochen vom 13. Geburtstag entfernt ist und man fast direkt neben dem Kindergarten wohnt. Wir wohnen in einem kleinen Ort, in dem es nur sehr wenig Verkehr gibt. Desweiteren dürfen auch die älteren Kinder nicht mehr alleine nach Hause gehen, selbst wenn die Eltern eine entprechende schriftliche Erlaubnis vorlegen. Nun meine Frage: dürfen die das eigentlich? Ich empfinde das als unzulässige Einschränkung meines Erziehungsrechtes, denn ich finde, dass es ganz alleine MEINE Entscheidung ist, ob ich mein Kind für reif genug halte, so kurze und ungefährliche Wege alleine zu gehen. Wir wohnen übrigens in Rheinland-Pfalz und der Kiga wird von der Kirche getragen. Vielen Dank für Ihre Antwort, Helena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Helena, ich würde doch mal höflich nachfragen, woher die Erzieherinnen ein solches Recht ableiten und worauf es beruhen soll. Das mit dem Aushändigen an bestimmte Personen ist ja ok, aber ich wüßte nicht, wo ansonsten eine Verpflichtung/ Haftung seitens des KiGa liegt, daß zu solch drastischen Maßnahmen gegriffen wird. Vielleicht haben Sie das bei Abschluß der Anmeldung unterschrieben? Fragen Sie wirklich mal nach. Gruß, NB


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