Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abholen aus dem KiGa

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abholen aus dem KiGa

GabiG

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Hallo Frau Bader, ein Junge, wird im August 11 Jahre alt, soll während der Schulferien ab und zu seine 4,5 Jahre alten Zwillingsschwestern aus dem von der Gemeinde betriebenen Kindergarten abholen. Bis nach Hause sind es ca 300 m und es sind zwei ungefährliche Straßen zu überqueren (Dorf). Die Leitung verweigert dies mit dem Hinweis, Abholen dürfen nur über 12 jährige, dies sei mit der Unfallkasse so abgesprochen. Die Unfallkasse, daraufhin angesprochen, meint, dies sei nur eine Richtlinie, ab diesem Alter könne man gemeinhin annehmen, dass sich Kinder im Straßenverkehr verantwortungsvoll verhalten könnten. Im Einzelfall könne dies natürlich auch anders sein. Der Versicherungsschutz geht so oder so nicht verloren. Die Kindergartensatzung regelt nur, dass andere abholberechtigte Personen schriftlich vorher von den Eltern angegeben werden müssen. Es ist noch geregelt, dass Kinder nach schriftlicher Erklärung der Eltern alleine nach Hause gehen dürfen. Die KiGa-Leitung weigert sich, einer Abholung durch den Bruder zuzustimmen, auch nicht mit schriftlicher Einwilligung durch die Eltern. Im Einzelfall bedeutet dass, das kleine Kindergarten-kinder mit schriftl Einwilligung durch die Eltern alleine nach Hause gehen dürfen, aber nicht von einem größeren Geschwister abgeholt werden dürfen, was ja merkwürdig ist. Die Leitung beharrt auf ihrer Postition mit dem Hinweis, das sei eben so, man wolle keine Präzedenzfälle schaffen und dann würde ja jeder kommen. Der große Bruder hat selbst jahrelang diesen KiGa besucht und ist dort als normal einsichtsfähiges Kind bekannt. Darf die Leitung ihre Zustimmung zur Abholung durch den Bruder ver-weigern ? Vielen Dank, Gabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, worum geht es dem Kindergarten? Um die Haftung? Dann lassen Sie sich doch schriftlich von der Unfallkasse geben, dass es ok ist. Dann können die da doch nichts machen.. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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Hause laufen????? Also unser KiGa hat das "unterstützt" wenn Vorschüler alleine nach Hause laufen durften. Als Eltern mußte man da ein Schreiben geben, daß man dem Kind erlaubt nach "Unterrichtsende" alleine nach Hause zu laufen. Das habe ich die letzten Wochen vom "Vorschuljahr" so gemacht, da wir auch nur 250m von der Kita entfernt gewohnt haben. Aber bei uns sind auch klleinere Kids alleine nach Hause gegangen.... LG Peeka


GabiG

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Die Kinder dürfen schon nach schriftlicher Einwilligung alleine nach Hause laufen. Unsere Zwillinge sind finde ich mit ihren 4,5 Jahren noch zu klein, um ganz allein zu laufen. Deshalb wollte ich ja, dass der große Bruder sie abholt, aber das wird uns nicht erlaubt ! Das heißt, die Mädels dürften alleine nach Hause gehen, wenn ich einwillige, aber der große Bruder darf sie nicht abholen, auch wenn ich tausendmal einwillige !!! Hilfe ! Grüße, Gabi


Mitglied inaktiv

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Hey Dann kannst Du doch aber einwilligen, dass sie alleine gehen dürfen, WENN der Große Bruder dabei ist. Beziehungsweise Du willigst ein, und ihr klärt das für Euch, wenn der Bruderzusatz nicht geht bei denen. Wenn ein Kind mit Erlaubnis um 09.30h beschliesst zu gehen, dann lassen sie es ja sicherlich auch nicht einfach losgehen. Entweder holst Du sie, und sagst das auch beim Bringen, oder sie laufen "alleine" , sobald der Bruder da ist. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler ?


GabiG

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Hallo, die Abholung durch den Bruder wird nicht akzeptiert, sie haben mir gesagt, dass sie die Kinder dann nicht herausgeben ! Vielleicht würde es gehen, dass ich einwillige, die Mädels alleine gehen zu lassen und der Bruder wartet draußen vor der Tür. Das habe ich mit der KiGa Leitung noch nicht diskutiert, da wüßte ich auch nicht, wie ich so eine Lösung meinen Kindern erklären sollte. Grüße, Gabi


Mitglied inaktiv

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Hey Die sind ja drauf. Wie wollen sie denn verbieten, dass der Bruder mitgeht ? Liest sich eher, als wenn sie Probleme machen WOLLEN ! In dem Alter hätte ich meinem Großen schon verständlich machen können, dass entweder ich ihn hole, oder wer anderes, er aber NIE alleine gehen darf. Du wirst vermutlich am Morgen schon wissen, ob Du sie holst oder der Bruder und kannst entsprechend die Kinder informieren ? Wenn sie gar nicht alleine gehen dürften, ok. Aber alleine ja, mit Bruder nein, das hört sich für mich nach Schikane an.


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