Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wird eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers während der Phase der Zahlung des Elterngeldes (bei mir ziemlich hoch) auf das Elterngeld angerechnet? Ich meine damit, wird die Abfindung als Einkommen während dieser Phase gesehen und somit gegen das Elterngeld aufgerechnet?? Oder berührt diese Abfindungszahlung die Elterngeldzahlung überhaupt nicht? Ich bin nämlich am überlegen, ob ich die Abfindung dann entweder noch vor Geburt des Kindes anstreben sollte (wäre mir aber nicht so recht, da dies mit anderen Nachteilen für mich verbunden wäre) oder erst nach Ablauf der 12 Monate nach Geburt (weiß noch nicht, ob das möglich ist). Das könnte dann nämlich auch genau in die 12 Monate nach der Geburt fallen, falls mir der Arbeitgeber in dieser Zeit kündigt (siehe Zusatzfrage). Zusatzfrage: Ab wann nach Geburt kann der Arbeitgeber mir kündgen? Erst mit Ablauf der Elternzeit oder schon früher? Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!!!!! Gruß Viktoria
Hallo, Einmalzahlungen werden bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt, weil es insbesondere bei einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt auf Zufall beruht, ob eine solche im Bezugszeitraum anfällt. Hallo, NB
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