Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung bei Kündigung im EU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abfindung bei Kündigung im EU

Mitglied inaktiv

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Hallo! falls mich mein arbeitgeber im EU kündigt(wegen auflösung der abteilung) steht mir dann eine abfindung zu? wenn ja,wieviel (11jahre in firma tätig ) und zählt die elternzeit dazu? danke im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur mit Zustimmung der Ausfichtsbehörde. Ab 2004 gibt es einige Neuigkeiten im Bereich des Arbeitsrechtes. Dabei wird der Kündigungsschutz gelockert und gilt künftig erst in Betrieben ab zehn Arbeitnehmern. Allerdings gilt dieser Schwellenwert nur für Neueinstellungen, im Rahmen bereits bestehender Arbeitsverhältnisse bleibt der bisherige Kündigungs-schutz ab einer Größe von mehr als fünf regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern erhalten. Der Arbeitnehmer hat nunmehr die Möglichkeit bei Kündigungen eine Ab-findung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr zu ak-zeptieren, die ihm der Arbeitgeber anbieten muss, andererseits hat er natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage einzureichen und zu versuchen, eine höhere Abfindung zu erreichen bzw. eine Weiterbeschäftigung durchzusetzen. Bei der Sozialauswahl im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen werden aus-schließlich die Kriterien der Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, der Unterhaltspflichten sowie der Schwerbehinderung berücksichtigt. Ausnahmen gibt es zu Gunsten junger Beschäftigter mit speziellen Kenntnissen oder Fertigkeiten. Gruß, NB


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