Sunshine789
Sehr geehrte Frau Bader, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 20.05.2015. Wenn unser Kind an dem Tag zur Welt kommen würde, wann müsste ich meinem Arbeitgeber schriftlich die Elternzeit für zwei Jahre mitteilen? Gibt man ein genaues Datum von bis an? Die Elternzeit würde mit dem 2. Geburtstag enden und ich müsste am 20.05.2017 wieder anfangen zu arbeiten. Was ist, wenn unser Kind eher oder später kommt? Ich hoffe Sie können mir helfen Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort/Rückmeldung und herzliche Grüße
Hallo, man muss den Antrag spätestens 1 Wo. nach der Geburt, also 7 Wo vor Beginn beantragen u dabei ein genaues Datum angeben. Wenn das Kind später kommt, ändert das am Antrag von der EZ nichts - da dieser ja nach der Geburt gestellt wird. Sie haben dann länger Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
7 Wochen bevor Du sie aktiv antrittst. Da noch 8 Wochen Mutterschutz sind, also innerhalb einer Woche nach Geburt. Wenn Du es möchtest kannst Du es jetzt auch schon schreiben, dann eben " nehme ab Geburt ( Bescheinigung folgt ) zwei Jahre Elternzeit " Dann reichst nur noch die Geburtsurkunde nach.
SumSum076
Elternzeit ist (für die Mutter) 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes mitzuteilen. Wenn du 2 Jahre nehmen möchtest...der Standard wäre so, dass du am 2. Geburtstag wieder zur Arbeit müsstest. Du kannst aber auch als Datum den Montag nach dem Geburtstag wählen oder den nächsten 1. oder jedes Datum (innerhalb von 3 Jahren) welches du möchtest. (bzgl Urlaub würde ich immer ab dem letzten Montag im Monat wieder arbeiten gehen) Gruß Sabine
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