Hallo Frau Bader,
ich arbeite derzeit Teilzeit nach Elternzeit und wuerde gerne wieder Elternzeit beantragen um meinen Kuendigungsschutz zu verbessern (Anlass sind drohende Umstrukturierungen im Unternehmen). Mein Sohn ist 15 Monate alt und ich wuerde meine Stundenzahl bei behalten. Mit welcher Begruendung kann der Arbeitnehmer ablehnen?
Vielen Dank fuers Antworten:)
von
Marie15
am 02.06.2013, 18:43
Antwort auf:
Ab wann kann ich das 3. Jahr Elternzeit nehmen?
Hallo,
er braucht keinen Grund für die Ablehnung. Er kann das willkürlich entscheiden, da Sie weniger als zwei Jahre beantragt haben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Ab wann kann ich das 3. Jahr Elternzeit nehmen?
Ähmm, arbeitest Du Teilzeit INNERHALB der Elternzeit?
Weil, wenn du nicht mind. 2 Jahre dich festgelegt hast wegen Elternzeit, dann muß der AG dir das 3te jahr nicht gewähren.
Mitglied inaktiv - 02.06.2013, 23:26