Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ab 1.1.11 Elterngeld als Einkommen bei Alg2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ab 1.1.11 Elterngeld als Einkommen bei Alg2

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader! Ist es wahr, dass ab 1.1.11 das Elterngeld (z.B. 300 Euro) bei Alg2/HartzV als Einkommen angerechnet werden soll und die Bundesregierung grade darüber entscheidet? Falls es definitiv so sein soll, wie sieht es denn mit Elterngeld-Bescheiden aus, die schon 2009 für 2 Jahre (also bis 2011) ausgestellt wurden, da das Elterngeld nur häftig ausgezahlt wird. Da würde man ja monatlich 150 Euro weniger zur Verfügung haben, was erheblich wäre. Müsste man dies einfach so hinnehmen nach dem Motto "Pech gehabt" oder hätten "alte Bescheide" weiterhin Bestand?? Mich interessiert Ihre Meinung brennden - vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist doch noch gar nicht durch die Gesetzgebung. Und das gilt dann für Kinder ab dann Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Soweit ich weiss ist das dann bei Neuentscheiden so. Als mien Großer Ende 2006 geboren wurde, da war ja gerade die Umstellung auf Elterngeld 2007. Da wurde auch nix an den bestehenden Leistungen geändert und auf Elterngeld umgestellt. Hier schrieb neulich auch eine, dass sie sich den Rest des Elterngeldes im 2. Jahr dann doch auf einen Schlag hat auszahlen lassen. Als Plan B vielleicht interessant, denn der Bezugszeitraum ist ja im 2. Jahr eh vorrüber, nur die Auszahlung läuft noch. Fazit : Ich weiss es nicht sicher, aber aufgrund alter Veränderungen ( Erziehungsgeld auf Elterngeld ) kann ich es mir nicht vorstellen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Grundsätzlich gilt Elterngeld ab Januar bei ALG 2 als Einkommen. Solletst du im Januar noch im Bezug sein, wird dir das Elterngeld auf deine Bezüge angerechnet. Das ist einfach so, weil beim ALG2 Bezug, der Ist-Zustand maßgebend ist. Alle anrechnungsfähigen Einkünfte sind somit vom Bedarf abzuziehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wäre eine Möglichkeit wie sie "Panija" vorgeschlagen hat eine legale Möglichkeit? Sich also das "restliche" Elterngeld (was 2011 gezahlt werden würde) noch 2010 auszahlen lassen?? Bin auf Ihre Antwort sehr gespannt - dankeschön


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hier ist der Link zu dem Posting : http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=76177 Wird wohl legal sein, wenn man es machen kann. Stimmt, was Nine sagt macht Sinn und ist dann ja auch anders anzusehen wie die Umstellung von Erziehungsgeld auf Elterngeld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich grübel die ganze Zeit über "dieser Sache". Sollte es so sein, dass man ab 2011 das Elterngeld von der Arge "als Einkommen angerechnet" bekommt wäre das ziemlich unfair und unrechtmäßig den Leuten gegenüber die das EG auf 2 Jahre aufgeteilt haben im Gegensatz zu den Leuten, die sich das Elterngeld auf 1 Jahr haben auszahlen lassen. Ich glaube das wäre eine Klage wert oder sehe ich das falsch?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo ich habe heute den neuen bescheid der arge bekommen (bis april 2011) und das elterngeld wurde anteilig angerechnet ABER es steht auch drauf das die berechnung nur vorläufg ist und sollte das gesetzt nicht durchkommen, ich den vollen ALGII satz ohne einen weiteren antrag bekomme also das heißt es gilt nicht nur für anträge ab dem 1.1.2011


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was ist denn daran unfair. Ist doch egal, ob man nun 1 Jahr lang 300 € angerechnet bekommt oder zwei Jahre 150 €. Am Ende ist es doch die selbe Summe, die dir zur Verfügung steht, egal ob du nun 150 € oder 300 € Elterngeld bekommst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, ich meine mich zu erinnern, das im radio gesagt wurde, das die anrechnung nur für die neuen elterngeldanträge gelten würde. was stimmt denn nun? ich bin derzeit auch in elternzeit und wir bekommen aufstockend hartz4, also wird ja eh schon das geld über dem freibetrag angerechnet. ich habe ja vorher für mein geld gearbeitet, ist das jetzt die strafe dafür das ich mir von meinem 32std./woche job jetzt die elternzeit erlaube? hoffe ich ärgere mich grad unnötig. lg kiki


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

also wie gesagt ich bekomme noch 7 monate elterngeld 2011 und es wurde angerechntet also kein neu antrag bei mir aber mal abwarten, noch ict nichts beschlossen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auch dein Elterngeld wird ab Januar als Einkommen betrachtet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

sorry aber da muss ich widersprechen ich bekomme zur zeit leider hartz4 und elterbgeld noch bis juli 2011 mein sohn ist august 2009 geboren, ich habe es splitten lassen und auch das elterngeld von meinem sohn wurde mir angerechnet. und das bekomme ich ja schon. ich weiß, das dieses gesetz noch nicht beschloßen ist, aber das es nur für neue kinder gilt kann also auch nicht so stimmen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader ich erwarte Mitte August mein erstes Kind. Nun hat mich meine Hebamme darauf aufmerksam gemacht, dass in Berlin das Ausstellen der Geburtsurkunde bis zu drei Monate dauert, gerade in den geburtenstarken Bezirken und im Sommer. Ohne Geburtsurkunde und Steuernummer kann man jedoch meines Wissens weder Elterngeld noch Kindergeld be ...

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich planen für 2 Jahre nach Neuseeland zu ziehen. Unsere Kinder werden dann 2,5Jahre alt sein und ein weiteres 1Jahr. Wir wollen das beide in Form von Elternzeit machen. Mein Mann würde von seiner Arbeit in Deutschland in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Neuseeland für max.. 30h mit Verdienst arbeiten. Danac ...

Liebe Frau Bader, Wie so viele, bin ich etwas ratlos trotz Recherche. Mein Plan ist 2 Jahre EZ zu nehmen und nach 15-16 Monaten wieder 30 Stunden zu arbeiten. Ich habe das Glück derzeit knapp 4000€ netto zu verdienen, was für das Eltergeld ja 1800€ bedeutet. Wenn ich 1 Jahr BasisEG beziehe und dann arbeite - muss ich dann etwas zurückzahlen? B ...

Hallo, ich befinde mich in der glücklichen Situation, wärend meines Bezuges von Elterngeld Plus von meinem Arbeitgeber, bei dem ich Teilzeit beschäftigt bin, eine Gehaltserhöhung von ca. 10% erhalten zu haben. Nun ist es ja so, dass mein Gehalt mit dem Elterngeld Plus verrechnet wird und somit von der Gehaltserhöhung unterm Strich wegen der V ...

Hallo, Ich habe am 24.06.2017 eine Tochter zur Welt gebracht. Meine Mutterschutzfrist ging ab dem 19.05.2017. Nun bin ich erneut schwanger mit Zwillingen. Der errechnete ET ist der 19.06.2019. Meine Frage ist jetzt, wie wird das Elterngeld für meine Zwillinge berechnet? Für welche Monate muss ich die Gehaltsnachweise einreichen? Ich habe vor ...

Hallo, folgende Situation: Meine Partner und ich leben momentan noch getrennt, erwarten aber ein gemeinsames Kind. Ich beziehe Hartz 4, er ist angestellt mit entsprechendem Einkommen. Wir haben vor während der Elternzeit zusammen zu ziehen. Wird sein Einkommen dann auf mein Hartz 4 während ich Elterngeld beziehe komplett angerechnet oder gilt da ...

Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...

Hallo, ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 1 jahr alt und ich bekomme jetzt kein Elterngeld mehr, ich beziehe nur noch Kindergeld und hab noch 2 Jahre Elternzeit. Könnte ich noch etwas beantragen für die restlichen 2 jahre Elternzeit sowas wie Grundsicherung? Ich bin ja noch angestellt bei meinem Betrieb aber habe ja kein Einkommen. Im Moment ...

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi ...

Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...