NellymitBaby
Hallo Frau Bader, ich habe seit der Geburt meines Kindes im Februar 2015 bei meinem AG 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ursprünglich wollte ich nach 1,5 Jahren "Teilzeit in Elternzeit" (15 h / Woche) wieder dort arbeiten. Das wäre dann kommenden Juli. Wir hatten es nur vereinbart, aber noch keinen Vetrag dazu aufgesetzt. Nun kann ich mich nur schwer von meinem Kind trennen und überlege die Teilzeit abzusagen, auch da es sich finanziell fast nicht lohnt. Ich hätte ohnehin ein niedriges Gehalt, bin LSK 5 und hätte einen Fahrtweg von 25 km einfach, so dass unterm Strich keine 400 € übrig blieben. Glücklicherweise sind wir nicht unbedingt auf das Geld angewiesen, aber etwas mehr kann ja jeder brauchen... Meine Frage ist: bei mir im Ort werden öfter 450 € Jobs (Kasse, Bäckerei usw) angeboten. Kann ich in der EZ einen solchen Job annehmen, ohne meinem AG Bescheid zu geben? Oder muss er informiert bzw. um Erlaubnis gefragt werden? Danke schon im Voraus.
Hallo, eine Nebentätigkeit, auch in der Elternzeit, geht nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers. Ansonsten könnete er kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, Du benötigst auf jeden Fall die Zustimmung des Arbeitgebers.
Sternenschnuppe
Ohne Zustimmung kann das böse Konsequenzen haben. Bei ihm stehst Du unter Vertrag, er bietet Dir was an, stell Dir vor er sieht Dich dann irgendwo Brötchen verkaufen. Vertragsbruch wäre das. Ablehnen kann er allerdings nur wenn es Konkurenz wäre oder er Dich dringend braucht, also betriebliche Gründe hat.
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