Hallo Frau Bader, Ich hatte vor der Elternzeit einen unbefristeten Vollzeit Vertrag. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und habe 1 Jahr Elterngeld bezogen. Ich werde also ab dem 2. Jahr der Elternzeit auf 450€ Basis wirder bei meinem alten Chef arbeiten. Brauche ich einen neuen Vertrag oder gilt noch mein Festvertag, da ich mich noch im der Elternzeit befinde ?lg Laura
von Tesalaco am 03.07.2018, 09:59