Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

450 Euro Job während Elternzeit + Aufbau einer Teilselbständigkeit

Frage: 450 Euro Job während Elternzeit + Aufbau einer Teilselbständigkeit

DeriasWelt

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch bis einschließlich Juli 2018 in Elternzeit und beziehe volles Elterngeld. Seit letzter Woche weiß ich allerdings, dass ich erst frühstens im Sommer 2019 einen Krippenplatz für meinen Sohn bekommen werde und plane daher, meine Elternzeit entsprechend zu verlängern. Daher ergeben sich jetzt für mich folgende Fragen: 1. Kann ich ab August 2018 einen 450 Euro Job ausüben um wenigstens ein bisschen Geld zu verdienen und welche Auswirkungen hat das auf das bereits ausgezahlte Elterngeld? Muss ich dann etwas davon zurückzahlen (Bezugszeitraum 08/2017-07/2018? 2. Gerne würde ich in dieser Zeit versuchen, mir eine Teilselbständigkeit aufzubauen. Ist das aus rechtlicher Sicht möglich/erlaubt währen der Elternzeit? Hat das Auswirkungen auf die Krankenversicherung? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Gibt es sonst noch etwas wichtiges, das hierbei zu beachten wäre? Für Ihren Rat und Ihre Hilfe möchte ich Ihnen schon vorab ein herzliches Dankeschön sagen! Liebe Grüße, Deria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, Sie müssen nichts zurück bezahlen 2. Sie müssen jegliche Tätigkeit, egal, ob selbstständig oder nicht, mit ihrem Arbeitgeber klären. Der darf aber normalerweise nur ablehnen, wenn ein betriebliches Interesse besteht, zum Beispiel, weil es sich um einen Mitbewerber handelt. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo;), Ich bin momentan mit unserem ersten Kind in Elternzeit (Basis Elterngeld) und habe die Möglichkeit einen 450Euro Job anzunehmen. Meine Frage ist, ob diese 450 Euro als Verdienst zählen, wenn es um die Berechnung des Elterngeldes fürs zweite Kind mitgerechnet wird oder ob die nicht in letzten 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes mit ei ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...