DeriasWelt
Liebe Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch bis einschließlich Juli 2018 in Elternzeit und beziehe volles Elterngeld. Seit letzter Woche weiß ich allerdings, dass ich erst frühstens im Sommer 2019 einen Krippenplatz für meinen Sohn bekommen werde und plane daher, meine Elternzeit entsprechend zu verlängern. Daher ergeben sich jetzt für mich folgende Fragen: 1. Kann ich ab August 2018 einen 450 Euro Job ausüben um wenigstens ein bisschen Geld zu verdienen und welche Auswirkungen hat das auf das bereits ausgezahlte Elterngeld? Muss ich dann etwas davon zurückzahlen (Bezugszeitraum 08/2017-07/2018? 2. Gerne würde ich in dieser Zeit versuchen, mir eine Teilselbständigkeit aufzubauen. Ist das aus rechtlicher Sicht möglich/erlaubt währen der Elternzeit? Hat das Auswirkungen auf die Krankenversicherung? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Gibt es sonst noch etwas wichtiges, das hierbei zu beachten wäre? Für Ihren Rat und Ihre Hilfe möchte ich Ihnen schon vorab ein herzliches Dankeschön sagen! Liebe Grüße, Deria
Hallo, 1. Nein, Sie müssen nichts zurück bezahlen 2. Sie müssen jegliche Tätigkeit, egal, ob selbstständig oder nicht, mit ihrem Arbeitgeber klären. Der darf aber normalerweise nur ablehnen, wenn ein betriebliches Interesse besteht, zum Beispiel, weil es sich um einen Mitbewerber handelt. Liebe Grüße NB
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