Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

400Euro Job kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 400Euro Job kündigen?

mexxi2409

Beitrag melden

Hallo, ich bin mit dem 1 Kind in Elternzeit und habe bei meinem alten Arbeitgeber einen 400 Euro Job nun (vor der Geburt habe ich Vollzeit gearbeitet). Gehe nun ende Januar in Mutterschutz mit dem zweiten Kind. Mein Arbeitgeber möchte dass ich den 400 Euro Job nun kündige. Muss ich dass? Gibt es Nachteile beim Mutterschutzgeld? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Unser Sohn (2) ist seit einem Jahr in der Grippengruple in einem Gemeinde Kinderhaus, das sowohl Grippe, als auch Kinder ab 3 betreut. Unsere Tochter (6) ist ebenfalls dort in der Ü3 Gruppe. Man schließt mit dem Kinderhaus einen Vertrag bis zum Erreichen des Schulalters, dann endet der Vertrag automatisch. Nun hat die Einrichtung falsch geplant un ...

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n ...

Guten Tag Frau Bader,  unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin.  Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...

Hallo Frau Bader,   ich befinde mich noch bis 06/2025 in Elternzeit und bekomme bis 02/2025 EG Plus. Ich werde nach der Elternzeit nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen.  eigentlich wollte ich meine Elternzeit 11/2024 vorzeitig beenden (nun habe ich gelesen dass das gar nicht so einfach ist), mich zwei Monate anstellen lassen, ...

Guten Tag,  Ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis kündigen nach meiner Elterzeit. Diese wird am 28.2.2025 enden und nun ist meine Frage, wenn ich 3 Monate vorher kündige komme, würde ich dann pünktlich zum 01.03. einen neuen Job antreten können? In meinem Arbeitsvertag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Muss ich nachdem 01.3 nochmal zur ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln.  Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende.    Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen?  Vielen Dank!  Mit freundlichen Grüßen  Viktoria

sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten".  Beim letzten Mal ist es so a ...

Hallo Zusammen, kann man, als Vater, der seine zwei Monate Elternzeit beantragt hat und diese auch genehmigt wurden, vor Antritt der Elternzeit seinen bestehend Job kündigen? Kann die Elternzeit dann vom Arbeitgeber verweigert werden? Gibt es negative Auswirkungen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Sehr geehrte Frau Bader,  vielen herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Fragen nehmen!  Wir haben im Juli diesen Jahres bei einer Tagesmutter angefangen, die Eingewöhnung ist chaotisch gelaufen (und hat nicht geklappt) und wir sind sehr unzufrieden. Nun haben wir frühzeitig zu September diesen Jahres einen Kitaplatz angeboten bekommen und m ...