Mitglied inaktiv
Ich habe vor der Geburt meines Sohnes (2.7.2004) in Vollzeit gearbeitet. Nun habe ich 2 Jahre Erziehungsurlaub und arbeite auf 400 Euro Basis. Für diesen 400 Euro Job gibt es einen neuen Vertrag. Der alte Vollzeit-Vertrag wurde aber nicht gekündigt oder ähnliches, besteht also immer noch. Wenn ich nun nach 2 Jahren mein EU um ist, kommt dann mein alter Vertrag wieder so zur Anwendung? Bzw. Wenn ich danach in Teilzeit gehen möchte, wie und wann müss ich dass ankündigen? Vielen Dank
Hallo, es gilt dann erst einmal der alte Vertrag, der MiniJob ist hinfällig. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
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