Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

325€-Job - Rechte?

Frage: 325€-Job - Rechte?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, anscheinend hat sich da ja viel geändert. Bin beschäftigt im 325-Euro-Job auf Lohnsteuerkarte. Jetzt erwarte ich in ein paar Wochen unser zweites Kind. Steht mir bezahlter Mutterschutz zu? 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt wie bei einem "normalen" Job? Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaub? War das bisher nicht so? Seit wann hat sich das geändert? Von dem Antrag auf Entbindungsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle in Bonn habe ich gehört. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein 325er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 325 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld in Höhe von € 200 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888) - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiten regelmäßig weniger als 15 Stunden pro Woche für ein regelmäßiges Arbeitsentgelt bis 325 € monatlich. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber schuldet 12 v. H. Rentenversicherungsbeiträge und 10 v. H. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung ist das dem Arbeitnehmer gesetzlich, d. h. tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich zustehende Arbeitsentgelt und nicht das Arbeitsentgelt, das tatsächlich zugeflossen ist. Wird die Entgeltgrenze 325 € im Monat durch einmalig zustehendes Arbeitsentgelt, z. B. das tarifvertragliche Weihnachts oder Urlaubsgeld, überschritten, besteht rückwirkend volle Sozialversicherungspflicht. Die Ansprüche der Sozialversicherung verjähren in vier Jahren. Der Arbeitgeber schuldet die Arbeitnehmer und die Arbeitgeberbeiträge. Vom Arbeitnehmer zurückfordern kann der Arbeitgeber lediglich die Arbeitnehmeranteile für die letzten drei Monate bis zur Pfändungsfreigrenze. Werden Arbeitsverträge mit geringfügig Beschäftigten abgeschlossen, darf der Arbeitslohn einschließlich aller Sonderzahlungen nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag 325 € im Monat nicht überschreiten. Ein Verzicht auf tarifvertraglich zustehende Sonderzahlungen ist unwirksam. Ich frage mich aber, ob Sie einen 325 er ausüben, wenn Sie keinen Freistellungsantrag gestellt haben. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen Frau Bader, Ich habe versucht etwas im Internet zu recherchieren, doch alle Einträge waren vor 10 Jahren oder vor dem neuen Gesetz 2018. Meine Frage ist, da ich in der Wechselschicht arbeite und wieder anfange zu arbeiten, mein Kind (1 Jahr geworden) noch sehr viel stille vor allem während der Schübe (am aller meisten nachts) ob ...

Vatter hat nur Umgangsrecht was darf er entscheiden an den Tag wo er seine Kinder hat ?

Liebe Frau Bader, ich glaube meine Frage ist etwas ungewöhnlich. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Sohn 3,5 Jahre alt nimmt zb die Gabel/Löffel beim Essen mal in die linke, mal in die rechte Hand. Wenn der Vater des Kindes Umgang mit ihm hat der immer bei den Großeltern statt finde, reden sie ihm ein das die linke Hand die schlechte Han ...

Liebe Frau Bader, wir überlegen, ob wir den Nachnahmen unseres Kindes ändern lassen. Ist dies auch ohne Heirat möglich und wenn ja, gibt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und spielt das Alter des Kindes eine Rolle? Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße Melinda-Leonie

Guten Abend Frau Bader. Unser Sohn ist letztes Jahr eingeschult worden und ist auch seit dieser Zeit in psychologischer Behandlung. Außerhalb der Schule ist er ein lebenslustiger, fröhlicher Junge. Ich bin seit Anfang des Schuljahres mit in der Klasse dabei. Am Anfang war es ganz schlimm, er hat morgens geweint, Bauchweh…unerträglich, die Situa ...

Hallo, Mein Kind wird 10. Der Vater interessiert sich erst für ihn seit er eine Partnerin hat ca. 2 Jahre. gehaltsabrechnungen habe ich gefordert zwecks der unterhaltshöhe. Darf er vom ausgewiesenen Betrag den inflationsausglwich, Fahrtkosten zur Arbeit und Kosten für den arbeitsparkplarz abziehen? Oder ist der ausgewiesene Betrag auf der Abre ...

Liebe Frau Bader, Ich hoffe, diese Frage ist hier richtig. Und zwar würde ich gerne wissen, welche Rechte und Möglichkeiten es für mich und meine Tochter gibt, falls es zwischen mir und meinem Mann zur Trennung /Scheidung kommt. Was darf er und was nicht? Was kann ich tun etc? Herzlichen Dank vorab

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...

Welche Rechte hat man bei Kita-Ausfall (Personalmangel)? Es geht um den Ausfall ganzer Tage, dazu Kürzung der Betreuungszeit, beides über mehrere Wochen (Ende noch offen). Im Internet lese ich etwas von Notbetreuungen - aber gibt es so etwas wirklich? Über welchen Träger, Anbieter, ...? Finanziell scheint sich nichts zu ändern, oder? Das wür ...

Guten Tag, ich bin derzeit etwas überfragt mit meiner eigenen Situation und habe eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mama eines 7 jährigen Sohnes, ich habe Ihn damals ausgetragen und meine jetzige Ex Frau hat Ihn adoptiert. (Stiefkind Adoption) Nach der Trennung, hat Sie zugestimmt das ich mit unserem Sohn zurück in meine Heimat ziehe und m ...