Hallo Frau Bader, Ich habe am 29.3.2009 meine Tochter bekommen und beim damaligen AG neun Monate Elternzeit beantragt, die ich dann auf 12 Monate verlängert habe. Danach musste ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Zum 01.07.2010 war ich also arbeitslos, bzw. Selbstständig (offiziell selbstständig ab März 2011). Seit Oktober 2011 bei einem neuen AG. Meine Frage nun: kann ich das dritte Jahr elternzeit (nach dem 3. Geb. bis zum 8. Geb. meiner Tochter beim neuen AG nun einfach beantragen? Der muss ja natürlich zustimmen. Ich bräuchte auch nur 4 Monate in 2015. (Vielleicht habe ich dann ja Elternzeit für Kind2, aber ich bin erst in der fünften Woche, brauche ja aber unbedingt 4 Monate frei nächstes Jahr.
von kirshinka am 15.05.2014, 06:21