Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Tage Lücke zwischen Ende Elternzeit und Beginn Arbeitstag

Frage: 2 Tage Lücke zwischen Ende Elternzeit und Beginn Arbeitstag

Juli6969

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Sehr geehrte Frau Bader, Am 24.8.19 endet meine Elternzeit und ich möchte wieder arbeiten gehen, 20 Stunden sind abgesprochen. Da die Elternzeit auf einem Samstag endet, haben mein Chef und ich als Arbeitsbeginn den 26.8. festgelegt. Wir arbeiten Samstag und Sonntag nicht. Im Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) steht nun, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden ab 26.8. festgehalten wird. Entsteht mir ein Nachteil, wenn eine Lücke von 2 Tage zwischen Ende Elternzeit und Beginn Arbeitsverhältnis ist? Bei Vertragsabschluss hieß es in der Personalabteilung, dass ich keinen Nachteil hätte, wohl aber mein Arbeitgeber... Soll ich den Vertrag nochmal ändern mit Datum 24.8., damit ich ggf. Problemen aus dem Weg gehe? Oder ist dies nicht nötig? Freundliche Grüße aus NRW


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ andet am 24.08. Damit lebt der alte Vertrag wieder auf. Ab 26.08. wird die Arbeitszeit reduziert. Damit steht Ihnen 2/30 vom alten Vertrag zu. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Ich würde das so sehen, dass am 24.+ 25.08. dein alter Vertrag (VZ?) gilt. Somit muss die Firma dir für 2 Tage das alte Gehalt zahlen und dann am dem 26.08. die TZ-Std.


Mitglied inaktiv

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Hast du deinen Vollzeitvertrag entgültig aufgegeben zum Ende der Elternzeit?


Juli6969

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Nein, habe ich nicht. Zitat:“Im übrigen richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrages vom 25.01.2005“.


Felica

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Doch hast du. Das ist kein befristeter Vertrag. Damit ist VZ zugunsten TZ gekündigt. Nur die restlichen Bedingungen bleiben gleich. Und ja, die zwei Tage gilt der VZ Vertrag. Also in der Hinsicht kein Nachteil.


Mitglied inaktiv

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Theoretisch ist nur der Sonntag streitig. Samstag ist doch noch Elternzeit. Und du hast doch bestimmt noch Urlaub. Dann deckst du damit die Lücke ab.


Mitglied inaktiv

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Arg vergiss das mit dem Urlaub... Wenn ihr da sowieso nicht arbeitet, braucht es auch keinen Urlaub.


Juli6969

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@ kielsprotte So hat man mir das in der Personalabteilung auch gesagt... Allerdings bin ich etwa verunsichert. Nicht, dass es irgendwann Probleme gibt wegen 2 Tage. Aber es klingt logisch, dass mein alter Vertrag VZ noch gilt bis 25.8. einschließlich und ab 26.8. der neue TZ.


KielSprotte

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Keine Sorge - Probleme bekommst du keine, aber mehr Geld ;) Wenn dein Chef dir was gutes tun will, lass ihn. Nur die Damen die deine Abrechnung machen, werden "etwas" fluchen, das ist aber auch schon alles.


Mitglied inaktiv

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Ja wie Kielsprotte schrieb... Bis zum Datum des Teilzeit Vertrag gilt dein alter Vollzeit Vertrag.


Felica

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Die TE schreibt doch sie arbeiten Samstag und Sonntag nicht. Deshalb haben sie ja die Änderung erst ab Montag.


KielSprotte

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Gehälter werden immer für ganze Monate gezahlt und nicht nur von Mo-Fr (bei 42 LFZG werden die Wochenenden ja auch mitgezählt). Somit bekommt sie für das Wochenende ihr VZ-Gehalt und ab Montag dann das TZ-Gehalt.


Felica

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Gehalt evtl ja. Wäre mir aber auch neu. Ich kenne nur Berechnung nach Arbeitstagen. Nicht Wochentagen. Lohn wird aber definitiv nach Stunden bezahlt. Und da würde Samstag und Sonntag keine Rolle spielen. Sie muss ja auch keinen Urlaub für diese Tage nehmen.


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