Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragen?

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Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser zweites Kind. Was spricht gegen die Beantragung einer zweijährigen Elternzeit, was gegen eine dreijährige? Voraussichtlich werde ich dritten Jahr nicht mehr als 30 h/Woche arbeiten können, möchte mir aber den Anspruch auf eine Vollzeittätigkeit auch nicht ganz verbauen (falls z. B. der Papa als Ernährer ausfällt). Wenn ich von vornherein aber nur zwei Jahre beantrage, kann ich das dritte Jahr Elternzeit nur nehmen, wenn der AG einverstanden ist ... Was denken Sie, womit fährt man besser? Danke für Ihre Einschätzung. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können erst einmal zwei Jahre nehmen u haben dann einen Anspruch auf das 3. Jahr. Mit Frist 7 Wo. So halten Sie sich alles auf Liebe Grüsse, NB


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