Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde 4/2001 geboren für sie bekomme ich Erziehungsgeld und haber Elternzeit für die gesamten 3 Jahre beantragt. Nun ist noch ein 2.Kind unterwegs ET 4/2002. Meine Fragen: Bekomme ich Mutterschaftsgeld obwohl ich ja das letzte Jahr durch die Eltenzeit nicht gearbeitet habe? Bekomme ich zusätzlich zum Erziehungsgeld für das erste Kind auch Erziehungsgeld für das 2. Kind? und ab wann ich es beantragen. Wie verläuft sich das mit der Überschneidung der Erziehungszeit des 2. Kindes? Beginnt die 3jahrtesfrist von vorn und kann ich evtl. ein Jahr des 1. Kindes mir für die Schuleinführung aufsparen. Für Ihre Antworen im voraus vielen Dank Ina Hütter
Liebe Ina, 1. Sie erhalten MG ohne den AG-Anteil 2. Sie bekommen doppeltes EG 3. Sehr streitig. Hier die Korrespondenz mit dem Fam.-Ministerium: Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein 1. Kind wurde am 21.06.2017 geboren, der Geburtstermin für mein 2. Kind ist der 18.12.2018. Meine Frage ist, ob es für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nachteilig ist wenn ich vom 01.07.-30.09.2018 in der Elternteil Teilzeit arbeite, die Elternzeit zum 30.09.2018 beende und dann im Oktober bis zum Beginn de ...
Kann Elterngeld Plus (übrige zwei Monate, 17./.18. LM,04/05/2019) für das 1. Kind neben Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind bezogen werden, wenn die Elternzeit fürs 1. Kind aufgrund der Geburt des zweiten Kindes vorzeitig beendet worden ist? Elternzeit und Elterngeld sind doch zwei rechtliche Gebilde, oder? Die Anrechnung des Mutterschaftsgelds beim ...
Liebe Frau Bader, Aktuell befinde ich mich noch bis zum 11.04.2019 in Elternzeit vom 1. Kind und möchte ab November 2018 in Teilzeit in meine Arbeit zurück. Ich bekomme einen befristeten Vertrag während der Teilzeitarbeit in Elternzeit dieser ist dann bis zum 11.04.2019 gültig. Nun habe ich festgestellt, dass ich erneut schwanger bin und laut me ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun kurz vor Auslauf dieser EZ bekomme ich nun mein 2. Kind. Ich habe dies meinem AG rechtzeitig mitgeteilt und um Beendigung der EZ gebeten, um dann meinen Zuschuss zum MuSchG zu bekommen. Mein AG antwortet leider nicht auf die mails und zahlt auch keinen Zuschuss. Habe ich da e ...
Liebe Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit mit meinem 1. Sohn (21 Monate alt). Ab 1. Juli 2019 wollte ich wieder anfangen, bei meinem bisherigen Arbeitgeber zu arbeiten, jedoch kommt nun eine erneute Schwangerschaft dazwischen. Nach einem Gespräch mit dem AG habe ich meine Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes (Mitte Sept ...
Hallo Frau Bader, ich habe meine speziellen Fall leider nicht gefunden. Und zwar haben wir im Juli 2018 ein Baby bekommen. Ich bin 3 Jahre in Elternzeit. Wir haben 1 Jahr Elterngeld bekommen. Wir planen Baby Nummer 2 für ende 2020 (wenn man das denn so planen kann :D) Da ich nun kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne ein Kleingewerbe anmel ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber noch in Elternzeit vom ersten Kind und unterbreche diese nun wegen Mutterschutz für das zweite Kind. Nach dem Elterngeldbezug für das erste Kind war ich in der Elternzeit selbstständig nebenberuflich tätig (10 Std./Woche, der Arbeitgeber darüber auch informiert, keine Änderung bei der Kra ...
Hallo, derzeit bin ich in Elternzeit. Diese beende ich einen Tag bevor der neue Muschu beginnt. Bekomme ich nur die 13€ pro Kalendertag von der Krankenkasse oder zusätzlich den Arbeitgeberanteil? Kennt sich wer aus? Im Web finde ich nur verwirrende Aussagen: „Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Muttersc ...
Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...
Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...