Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld für 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld für 2. Kind

MelTok

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Sehr geehrte Frau Bader, mein 1. Kind wurde am 21.06.2017 geboren, der Geburtstermin für mein 2. Kind ist der 18.12.2018. Meine Frage ist, ob es für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nachteilig ist wenn ich vom 01.07.-30.09.2018 in der Elternteil Teilzeit arbeite, die Elternzeit zum 30.09.2018 beende und dann im Oktober bis zum Beginn der Mutterschutzfrist am 06.11.2018 Teilzeit weiterarbeite? Wenn es nachteilig ist wie wäre es sinnvoll diese Zeit zu gestalten? Wäre es besser gar nicht wieder anzufangen zu arbeiten damit das Vollzeitgehalt vor Geburt des 1. Kindes als Berechnungsgrundlage genommen wird? Oder wäre es besser die Elternzeit des 1. Kindes bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu verlängern?


mellomania

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wenn die elternzeit von kind1 vor dem neuen mutterschutz endet, würde ich diese wie du sagst, bis einen tag vor dem neuen mutterschutz verlängern. ob du darin tz arbeitest oder nicht, ist nicht relevant. du erhälst dann das volle mutterschaftsgeld. wenn du nur teilzeit arbeitest, ohne elterneit bis zum neuen mutterschutz, wird nur die tz berechnet.


Sternenschnuppe

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Dun sollest so viel wie möglich arbeiten bis zum Mutterschutz, ansonsten gehen Juli, August, September und Oktober mit 0€ in die Berechnung des neuen Elterngeldes. Vier Monate ziehen den Durchschnitt schon arg runter. Wenn irgendwie realisierbar also Vollzeit. Für den Mutterschutz ist da aber egal, solange Du Deinen Hauptvertag nicht änderst bekommst Du den Vollzeitlohn im Mutterschutz.


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