Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 kind 450€ job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 kind 450€ job

mina309

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Hallo, mein Sohn wird nächsten Monat 1 jahr alt und ich gehe ab nächsten Monat wieder auf 450€ basis arbeiten. Ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber 3 Jahre Elternzeit und mache jetzt woanders einen 450€ Job womit mein Chef auch einverstanden ist. Nun zu meiner Frage mein Mann und ich wünschen uns ein zweites Kind aber ich mache mir da etwas sorgen um das,Finanzielle. Wenn ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme sollte, was für Geld werde ich dann erhalten? Wie viel Geld bekomme ich die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt? Wie viel Elterngeld bekommt man bei geringer Beschäftigung? Gibt es ein Geschwisterbonus? Oder wäre es sinnvoller mit dem zweiten Kind zu warten bis ich wieder in Teilzeit arbeite?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Den Minijoblohn 2. Sie beenden am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ und bekommen das vollen MG Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du bist noch lange nicht schwanger und rechnest schon mit einem Beschäftigungsverbot? Wie denn das?


mina309

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Da ich beim ersten kind auch ein Bv hatte, wäre meine Sorge wieder eins zu bekommen und vor der Geburt meines Sohnes hatte ich leider 3 Fehlgeburten und,aufgrund immer wieder starker Blutungen in meiner Ss hatte ich ein BV


Mitglied inaktiv

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Erstens weißt du nicht ob du überhaupt nochmal schwanger wirst, und dann ist jede Schwangerschaft anders. Normalerweise sollte man davon ausgehen, dass man arbeitet, und eben nicht das BV voraussetzen.


mina309

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Natürlich kann es sein das alles gut ist und ich arbeiten gehe. Aber das möchte ich ja nicht wissen. Ich möchte mich einfach nur absichern um im schlimmsten Fall nicht ohne Geld dazu stehen. Natürlich kann es sein das ich nicht mehr Schwanger werde oder das Kind wieder verliere, aber das ist ja nicht meine Frage.


mina309

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Das BV setze ich auch nicht vorraus, sondern frage was wäre wenn? Im Gegenteil ich bin überglücklich wenn alles gut läuft und ich keines bekomme. Aber natürlich möchte ich im schlimmsten Fall wissen wie ich abgesichert bin um so die richtige Entscheidung für mich und meine Familie zu treffen


chrissicat

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Im Beschäftigungsverbot erhältst du das Entgelt, was du sonst auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würdest. D.h. beträgt dein monatliches Einkommen z.B. 450€, dann bekommst du dieses auch im Beschäftigungsverbot. Das Elterngeld wird berechnet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Verdienst du in den Zeitraum sehr wenig, ist natürlich auch das Elterngeld gering. Da macht es schon Sinn, erstmal eine Zeit lang wieder mehr Geld zu verdienen. Geschwisterbonus bekommst du nur bis das große Kind 3 Jahre alt ist. Was den Mutterschutz betrifft: Solltest du noch in Elternzeit sein, kannst du diese vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommst dann die gleichen Mutterschaftsleistungen wie beim 1. Kind. Ist die Elternzeit bereits beendet und du arbeitest in Teilzeit, werden die Mutterschaftsleistungen aufgrund deines Teilzeitentgeltes berechnet.


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