Lotte07
errechneter Entbindungstermin: 09.12.2011 Beginn Mutterschutz: 28.10.2011 Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung des 13. Monatsgehaltes in der Muttschutzzeit. In meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass eine Zahlung des 13. Monatsgehaltes gewährt wird. Ich bin seit 12 Jahren in dem Betrieb tätig und habe seit Beendigung meiner Ausbildung (2002), jährlich ein 13. Monatsgehalt erhalten (da es auch immer vertraglich festgehalten war). Bekomme/Habe ich dieses Jahr im November 2011 auch Anspruch drauf? Wenn ja, wie kann ich argumentieren (§ etc.) falls mir mein Arbeitgeber dies nicht zahlt ich aber Anspruch drau habe? Vielen Dank im vorraus für Ihre Auskunft.
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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