Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1 Jahr Elternzeit, Job nur Vollzeit, kann ich 2 Jahre Elternzeit noch beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1 Jahr Elternzeit, Job nur Vollzeit, kann ich 2 Jahre Elternzeit noch beantragen

sigi

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Hallo, ich hab da ne Frage, Habe 1 Jahr Elternzeit beantragt, im Dez. habe ich mit meinen Chef gesprochen, das ich im April auf Minijob 400€ Basis wieder einsteigen will ( meine Tochter wird am 8.4. 1 Jahr), heute 2.2. ein Brief von meinen Chef, das er mir nur ne Vollzeitstelle anbietet kann, dies ist aber aus zeitlich gründen nicht machbar, da ich zwei kleine Kinder (3 u 9 monate), was soll ich machen? Kann ich 2 Jahre Elternzeit noch beantragen? Wie kann ich das machen, das er mich doch nimmt? Bin sein 10 Jahren da ( dazwischen Geburt meiner Kinder) hab mir den Arsch aufgerissen, das die Firma dort läuft und das ist jetzt der Dank dafür! Danke schon mal fürs Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hattest du eine schriftliche Zusage für die Stelle? Da du nur ein Jahr EZ genommen hast muss der ag der Verlängerung zustimmen, vielleicht weiss er davon nichts ich würde einfach die Verlängerung beantragen.


Lina_100

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Wenn es ein Betrieb mit regelmäßig 15 Arbeitnehmern ist, kann ein Zeilzeitwunsch nur bei Vorliegen von betrieblichen Gruenden abgelehnt werden. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeitarbeits- und Befristungsgesetzes. Ob das auch fuer eine geringfügige Beschaeftigung gilt bin ich aber nicht sicher.


sigi

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Nein, hab ich nicht. Wenn ich die Elternteil verlänger, besteht den die Möglichkeit trotzdem arbeiten zu können, auch wenn es nicht beim meinen Chef ist?


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