Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mal eine etwas andere Frage und hoffe, dass sie mir die Frage dennoch beantworten können. Ich habe Anfang Dezember einen Vorbereitungskurs angefangen, an dem ich aber nur 2x teilnehmen konnte. Mein Gyn meinte (wegen vorzeitiger Wehen und Muttermundöffnung), dass es besser wäre, ich würde nicht mehr an diesem Kurs teilnehmen und hat mir extra eine Bescheinigung für die Hebamme ausgestellt. Ich hab die Hebamme am nächsten Tag direkt angerufen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion, ich hab der Hebamme einen Brief geschrieben mit der Bitte um Rückzahlung des zuviel gezahlten Beitrags - keine Reaktion, auch auf einen 2. Brief hat sie bisher nicht reagiert. Das Attest habe ich ihr mit dem ersten Brief geschickt, hab aber sinnvollerweise 3 Kopien von dem Attest gemacht. Ist es denn nicht üblich, dass man den zuviel gezahlten Beitrag zurück erstattet bekommt, wenn man nicht mehr am Kurs teilnehmen darf? Wie soll ich mich jetzt am besten weiter verhalten? Ich möchte die Hebamme auch ungerne mit Briefen und Anrufen terrorisieren, aber ich hätte schon mein Geld wieder, sind immerhin 30€! Ich bin mittlerweile schon sehr sauer auf die Frau, weil sie so gar nicht reagiert, was ich persönlich sehr sehr unhöflich finde und meine, dass man so was nicht macht! Haben Sie einen Rat für mich, wie ich mich jetzt verhalten soll, was ich noch machen soll? Liebe Grüße, Tomate
o.T.
Mitglied inaktiv
Auch wenn die Hebamme nicht reagiert (warum auch immer): formal ist sie im Recht. Du hast den Kurs bei ihr gebucht und sie muß dafür bezahlt werden. Keine Volkshochschule zahlt die Kursgebühren zurück, wenn Du einen Kurs vorzeitig beendest! Die andere Frage: bist Du bettlägerig? Das wäre der einzige Grund, die Geburtsvorbereitung im Kurs auszusetzen. (Aber auch da ginge Einzelgeburtsvorbereitung!) Ansonsten kann doch Geburtsvorbereitung auch und gerade bei vorzeitigen Wehen gemacht werden! Viele Ärzte stellen sich da immer noch eine "Turnstunde" vor. So ist es aber gar nicht; falls wirklich anstrengende Übungen gemacht werden kannst Du diese weglassen, aber ansonsten ist Geburtsvorbereitung auch bei Frühgeburtsbestrebungen wünschenswert.
Mitglied inaktiv
Hi Wir hatten gerade in unserem Kurs das Thema. Es gibt keinen Grund, nicht an dem Kurs teilzunehmen, es sei denn, Du mußt wirklich fest liegen und dann behalten sie einen ja auch gerne mal im KH. Gerade Atemübungen und die Informationen sind doch wichtig. Die Hebamme kann doch auch den Platz für Dich nicht einfach jemand anderen geben, der Kurs hat doch schon angefangen. Das Geld ist, fürchte ich, weg. Allerdings kriegst Du es doch von der KK wieder, oder? Liebe Grüße, Vio
Mitglied inaktiv
Nein, die Krankenkasse zahlt nur für Stunden, an denen die Versicherte auch teilgenommen hat!
Mitglied inaktiv
Ich konnte an dem Kurs dann auch nicht mehr teilnehmen, weil ich wegen der Wehen und dem geöffneten Muttermund im Krankenhaus (stationär) lag. Also hab ich keine Chance das Geld zurück zu bekommen??? Verstehe ich nicht!
Mitglied inaktiv
Du verstehst es nicht? Dann nochmal: Du hast mit der Hebamme einen Vertrag geschlossen! (Schau einfach mal in Dein Anmeldeformular!) Warum Du nicht an allen Stunden teilnehmen kannst ist unerheblich, sie hat auf jeden Fall Anspruch auf die komplette Kursgebühr. Da die Kasse nur teilgenommene Stunden bezahlt mußt Du ihr den Rest erstatten. Nenn mir irgendeine Einrichtung, bei der Du einen Kurs buchst und nicht alle Stunden nimmst: niemand wird Dir Geld zurückzahlen!
Mitglied inaktiv
Das Attest, welches besagt, dass du nicht an den Kursstunden teilnehmen darfst, musst du bei deiner Krankenkasse einreichen, nicht bei der Hebamme. In dem Fall zahlt die Kasse dann nämlich doch die Stunden und die hebamme erstattet dir die Kosten zurück. LG Kitte
Mitglied inaktiv
Ich hab keinen Vertrag mit meiner Hebamme geschlossen! Ich hab nie was unterschrieben für den Vorbereitungskurs. Auch hat sie das nicht mit der Krankenkasse abgerechnet, sie hat sich das Geld von mir privat zahlen lassen. Und selbst wenn sie sich das Geld noch von der Krankenkasse geholt hätte, dann hätte sie ja doppelt kassiert! Ich habe zeitgleich an einem Aquagymnastikkurs teilgenommen, da konnte ich auch nur einmal dran teilnehmen, die haben das Geld anstandslos zurückerstattet!
Liebe tomate, natürlich bekommt die Hebamme das Geld nicht doppelt! Da Sie ein Attest haben, bekommen Sie das Geld für die nicht besuchten Stunden von der Krankenkasse zurück. Ich hoffe, dass Sie eine Quittung haben! Liebe Grüße Martina Höfel
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