Frage im Expertenforum Erziehung an Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens:

darf mein schulplichtiges kind noch 1 jahr im kindergarten bleiben

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens
Diplom Sozialpädagogin

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Frage: darf mein schulplichtiges kind noch 1 jahr im kindergarten bleiben

mitzetatze

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Hallo, mein problem liegt darin das meine tochter im september ein muss kind ist, es aber sozial und emotional noch nicht soweit ist. muss dazu noch sagen das sie geschwister (zwillinge) hat wo nur genau 1 jahr jünger sind als sie und sie sich ihnen angepasst hat. so auch die aussage von kinderarzt bei der letzten u untersuchung, meinte er zu uns im kommt es so vor als ob die ältere auf die anderen gewartet hat. sei es in der entwicklung und alles was dazu gehört. Die drei sind wie drillinge und unzertrennlich auch im kindergarten und überall machen sie nur alles gemeinsa. Immer kindergarten versuchen zwar die Erzieherinnen sie zu trennen aber leider geht der schuss immer nach hintenlos und ich muss stundenlang nacher erklären warum sie das machen. da die ältere es auch noch nicht versteht warum sie getrennt wird und ihre zwei andere nicht. jetzt ist unser problem das unsere große nicht ohne ihre zwei in die schule möchte und sobald wir das Thema schule ansprechen, oder die Kooperations Lehrerin da war meine grosse nur noch daheim in einer ecke sitzt und weint, nicht mehr spielt und auch nichts mehr isst. mfg mitzetatze


Sylvia Ubbens

Sylvia Ubbens

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Liebe mitzetatze, war Ihr Tochter schon bei der Schuluntersuchung? Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit einer Vorschule oder Schulkindergarten (heißt in den verschiedenen Gegenden immer etwas anders)? Ist Ihre Tochter noch nicht schulreif, spricht alles dafür, Ihre Tochter noch nicht einzuschulen. Auf der anderen Seite ist es vielleicht wichtig, sie von ihren Geschwistern zu lösen, damit sie sich weiterentwickeln kann. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt darüber und bei der Schuluntersuchung darüber, welche Möglichkeiten es bei Ihnen gibt. Viele Grüße Sylvia


Badefrosch

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Ruf in der künftigen Grundschule an. Soweit ich mich erinnern kann braucht man ein ärztliches Attest, zumindest in Bayern. Es gibt aber Bundesländer in denen eine Rückstellung nicht möglich ist. Wie weit sind die Zwillinge? Kommt ggf. für die schon eine Einschulung als Kann-Kinder in Frage? Wäre eine Überlegung wert, dann könnten sie zusammenbleiben. Aber es gibt keine Garantie, dass sie in der selben Klasse landen.


mitzetatze

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Hallo Danke erst mal für die antworten. die zwillinge sind ihr alter entsprechend entwickelt sagt auch der kinderarzt nur unsere grosse halt nicht. haben heute abend auch ein gespräch mit dem kindrrarzt. eine vorschulundersuchung hatte sie schon zweimal hat jedesmal gar nichts gemacht. wenn die Kooperations lehrerin von der grundschule da ist macht sie auch da gar nichts mit. Brinngen tut ihr das gar nicht scholche tage wirft sie komplett aus der bahn. Sie ist jetzt schon soweit das sie nichtmal mehr richtig malen kann, da tst sie wider auf dem stand ihrer geschwister. muss noch dazu sagen das sie erst mit 4 jahren in den kindergarten gekommen ist und leider sind wir jetzt da sie alle irgendwas von ihr wollenm wie untersuchungen oder sonstiges was mit der schule zutun hat auch wider angekommen. wir mein mann und ich reden nicht gegen die schule versuchen ihr es auch schnackhaft zu machen aber ohne erfolg. ich persönlich meine ihr täte es schon gut noch im kindegarten bleiben zu türfen um sich ihren ängsten im umgang mit den kindern und Erzieherinnen (mit denen sie bis heute noch nicht rede) zu stellen. jetzt noch eine andere frage habe schon mal von einem Schlupfloch gehört man könne sein kind noch ein jahr im kind lassen wenn man es zuhause schulisch betreut? gibt es das in baden-württemberg auch? mfg mitzetatze


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